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Das Kaiserreich Brasilien auf der Wiener Weltausstellung von 1873
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Staate Gehalt beziehen, insofern ihre Stellen nicht provi­sorisch, oder blos zeitweilig, oder noch Abgaben unterwor­fen sind. Sie besitzt ein Capital von Rs. 3.210: 000$ 000. in Staatsschuldscheinen und geniesst einen jährlichen Staatszuschuss. Die Einschreibung, Eintrittsgebühren und Beiträge sind nach einem von der Regierung ge­nehmigten Plane festgesetzt.

Nächst dieser kommt die allgemeine im Jahre 1841 gegründete Pensionskasse( Monte Pio Geral). Sie besitzt ein Capital von Rs. 5.730: 000$ 000 in Staatsschuld­

scheinen. Dieser Anstalt können Personen beider Ge­schlechter und aller Stände beitreten, und das Anrecht ihrer Mitglieder auf Pension erlischt nicht, wie bei der anderen Anstalt, mit Eintritt der Volljährigkeit.

Es können in derselben, nur für bestimmte Personen Pensionen gestiftet werden; doch kann jeder, der eine Pension für sich stiften will, sich als Stifter und als Empfänger einschreiben.

Keine Pension kann die Summe von Rs. 1: 600$ 000 jährlich übersteigen, ausser in besonderen, in den Statuten bestimmten Fällen.

Jede Person kann bis zur Summe von Rs. 4: 000$ 000 zum Besten anderer Personen, und bis zur Summe von Rs. 6: 000: 000 zum Besten von Frau, Kindern oder En­keln, Pensionen stiften.

Die Marine- Pensionskasse ist für die Familien der Marine- Officiere gegründet, denen sie nach dem Tode des Familienhauptes die Hälfte von dessen Gehalt fort­bezahlt. Sie wird durch einen monatlichen Abzug eines eintägigen Soldes dieser Officiere gebildet, und nach dem Stiftungsplan von 1795 und anderen späteren gesetzlichen Anordnungen verwaltet.

Beim Heere, anstatt der Pensionskasse, welche übri­