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gens noch eingerichtet werden soll, haben die Wittwen, ledigen Töchter und unmündigen Söhne der Offiziere Anrecht auf den halben Sold, den ihre Ehemänner und Väter beziehen würden, wenn diese dem Gesetz gemäss in Ruhestand versetzt worden wären.
Im Falle die Offiziere unverheirathet sterben, fällt ihren Müttern, wenn diese Wittwen sind, der halbe Sold zu. Ausserdem gewährt die Regierung den Wittwen, ledigen Töchtern, unmündigen Söhnen, Müttern und ledigen Schwestern der im Kriege oder in einem andern wichtigen Dienste umgekommenen Offiziere, Pensionen, die jedoch von der Genehmigung der gesetzgebenden Kammern abhängen.
alc
STRAF- ANSTALTEN.
A Gobe
In der Residenz und in vielen Provinzialhauptstädten existiren Zuchthäuser für Verbrecher. oiano ironis21 In dem noch nicht vollendeten Strafhause der Reichshauptstadt hat man bereits eine ganze Abtheilung für die Werkstätten in fertigem Zustande. Man befolgt das Auburn'sche System. Die Gefängnissabtheilung enthält 200 Haftzellen. Dem Entwurfe nach fehlen drei solche Abtheilungen, zwei Werkstättenabtheilungen, ein innerer Thurm und Wohnungen für das Dienstpersonal.
In dieser Strafanstalt gibt es eine Elementarschule und eine Bibliothek für die Gefangenen, Wäscherei, Bäckerei, einen Steinbruch, welchen die Verwaltung ausbeutet, ein photographisches Atelier zum Gebrauche der Gefängnissund Polizeidirection. Die Ausgabe betrug in der Periode 1871-1872 Rs. 185: 289$ 021, die Einnahme Rs. 96: 000$ 000.