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u Beginn des vorigen Jahrhunderts hielt sich die Verwendung des Buch­drucks für Zwecke der staatlichen Administration im Vergleiche zu der Gegenwart noch in engen Grenzen, da es nahezu ausschließlich Staats­kreditpapiere sowie Patente, Regie­rungszirkulare, Gesetze und Instruk­tionen waren, für welche derselbe in Anspruch genommen wurde* Dieser verhältnismäßig geringe Bedarf an Druckarbeiten wurde bei verschiede-

_nen Privatbuchdruckern gedeckt, mit

welchen meist mehrjährige LieferungsVerträge auf Grundlage ver­einbarter fester Preise abgeschlossen waren und von welchen ein­zelne, so vier der bedeutendsten Wiener Firmen, den Titel k. k. Hof­buchdrucker, sowie den Reichsadler im Schilde führten* Als im Jahre 1804 die Verträge mit diesen vier Wiener Offizinen ihrem Ende entgegen gingen, eine Erneuerung derselben jedoch ohne wesentlich ungünstigere Bedingungen nicht möglich schien, regte der Präsident der k* k* allgemeinen Hofkammer, Karl Graf von Zichy- Väsonykeö, die Errichtung einer eigenen Druckerei an, welche der Staatsverwaltung ausschließlich zur Verfügung stehen sollte* Mit der Allerhöchsten Entschließung vom 18. September 1804 weiland Seiner Majestät des Kaisers Franz I. wurde dieser Vorschlag geneh­migt und damit die k.k. Hof- und Staatsdruckerei ins Leben gerufen.

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