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u Beginn des vorigen Jahrhunderts hielt sich die Verwendung des Buchdrucks für Zwecke der staatlichen Administration im Vergleiche zu der Gegenwart noch in engen Grenzen, da es nahezu ausschließlich Staatskreditpapiere sowie Patente, Regierungszirkulare, Gesetze und Instruktionen waren, für welche derselbe in Anspruch genommen wurde* Dieser verhältnismäßig geringe Bedarf an Druckarbeiten wurde bei verschiede-
_nen Privatbuchdruckern gedeckt, mit
welchen meist mehrjährige LieferungsVerträge auf Grundlage vereinbarter fester Preise abgeschlossen waren und von welchen einzelne, so vier der bedeutendsten Wiener Firmen, den Titel k. k. Hofbuchdrucker, sowie den Reichsadler im Schilde führten* Als im Jahre 1804 die Verträge mit diesen vier Wiener Offizinen ihrem Ende entgegen gingen, eine Erneuerung derselben jedoch ohne wesentlich ungünstigere Bedingungen nicht möglich schien, regte der Präsident der k* k* allgemeinen Hofkammer, Karl Graf von Zichy- Väsonykeö, die Errichtung einer eigenen Druckerei an, welche der Staatsverwaltung ausschließlich zur Verfügung stehen sollte* Mit der Allerhöchsten Entschließung vom 18. September 1804 weiland Seiner Majestät des Kaisers Franz I. wurde dieser Vorschlag genehmigt und damit die k.k. Hof- und Staatsdruckerei ins Leben gerufen.
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