aren es sonach vornehmlich Rücksichten ökonomischer Natur, welche zu dieser Neugründung den unmittelbaren Anstoß gaben, so kam gleichwohl auch in Betracht, die wichtigsten Druckarbeiten des Staates an einer Stelle zu vereinigen, um sie unter genauer Aufsicht durchführen lassen zu können und damit dem bewährten Beispiele anderer Staaten, welche mit der Errichtung solcher Druckanstalten bereits vorangeschritten waren, nachzufolgen« Da zunächst nicht die Absicht bestand, die Hof- und Staatsdruckerei in staatlicher Eigenregie zu führen, wurden mit den bedeutendsten Wiener Buchdruckerfirmen Verhandlungen behufs Abschlusses eines Kontrakts eingeleitet; ein solcher kam auch sodann mit dem Buchdrucker und Verlagsbuchhändler Josef Vinzenz Degen, dessen Bedingungen die günstigsten schienen, am 25« September 1804 zu stände«
oseph Vinzenz DEGEN, geboren 1761 zu Graz, hatte
d sich nach Erlangung der akademischen Würde eines Magisters der freien Künste und der Philo- sophie dem Buchhandel gewidmet, die Paul Kräusle sehe Buchhandlung in Wien erworben und zu einer der bedeutendsten, namentlich auf dem Gebiet der französischen Literatur, ausgestaltet; später hatte er auch die Albertische Buchdruckerei übernommen und sowohl durch Einrichtung einer eigenen Schriftgießerei, wie durch Erwerbung von Lettern aus dem Ausland in so reichem Maße ausgestattet, daß er sich selbst an der typographischen Anfertigung der Staatskreditpapiere beteiligen konnte« Der mit Degen abgeschlossene Kontrakt, in welchem eine halbjährige Kündigungsfrist festgesetzt war, lautete auf die Maximaldauer von zehn Jahren, vom 1« November 1804 angefangen, und war für den Fall der Übernahme der Druckerei in staatliche Regie in Aussicht genommen, Degen mit der Leitung derselben zu betrauen« Den Vereinbarungen gemäß hatte Degen die Herstellung nahezu sämtlicher Druckarbeiten der in Wien befindlichen Staatsämter und Behörden zu übernehmen und eine dieser Aufgabe entsprechende Druckerei zur Verfügung zu stellen, welche in einem staatlichen Gebäude untergebracht werden sollte« Die für die Behörden zu liefernden Arbeiten waren der Staatsdruckerei nach festen Tarifen zu vergüten, und sollte der sich ergebende Reingewinn zwischen dem Unternehmer und dem Ärar geteilt werden« Die für den Verkauf bestimmten Arbeiten der Staatsdruckerei sollten vorläufig in Degens Privatbuchhandlung im sogenannten kleinen Michaelerhaus gegen entsprechende Verrechnung an den Staat in den Handel gebracht
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