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Vorschriften in seinem innern Verband zu festigen und zu stärken, die andere dahin abzielend, das initiierte Programm der Förderung der sozialen Wohlfahrt des Anstaltspersonals nach Kräften weiter

auszugestalten»

In ersterer Hinsicht drängten die wesentlich geän­derten Betriebsverhältnisse der Staatsanstalt zu einem Ersatz für die ihrer Zeit nicht mehr entspre­chenden Instruktionen aus dem Jahre 1864, nämlich des Amtsunterrichts, der Verrechnungs Vorschrift und der Instruktion für den mit der Lokalkontrolle be-

_trauten Beamten, sowie der gleichfalls veralteten

Vorschriften für den Verlag und Verschleiß Der Betrieb hatte seither nicht bloß an Umfang zugenommen, er war überhaupt infolge der Fortschritte der Graphik wie nicht minder jener der Technik ein anderer geworden; die dienstliche Organisation hatte einschneidende Umwandlungen erfahren und auch die Gebarung mußte nach dem Verkauf der ärarischen Papierfabrik Schlöglmühl, nach der Errich­tung einer eigenen Rechnungsexpositur des Finanzministeriums in der Anstalt zur Besorgung der Rechnungs- und Kontrollsgeschäfte, nach der Einführung der Merkantilverrechnung neben der kamera- listischen, endlich nach der Trennung der früher kumulativ verwal­teten Zweige des Verlags und Verschleißes ein wesentlich verändertes Bild aufweisen» Nach langen Studien und Vorarbeiten, die bereits im Jahre 1892 begannen und an denen späterhin auch der Oberste Rech­nungshof werktätig teilnahm, wurden der neue Amtsunterricht, die Durchführungsvorschrift zu demselben, sowie die Instruktion für die Rechnungsexpositur im Finanzministerium fertiggestellt, und konnten dieselben an Stelle der vorerwähnten Instruktion mit 1» Jänner 1897

in Wirksamkeit gesetzt werden»

3 J55r^25FTTMen geänderten Verhältnissen durch entsprechende

Normierung sich anpassend, charakterisierten sich diese neuen Vorschriften besonders durch das streng durchgeführte Prinzip, den Kreis ihrer Aufgaben nicht allein rücksichtlich der obersten Beamten der Anstalt, sondern bis zu den Abteilungsleitern herab durch Feststellung der ihnen obliegenden Rechte und Pflichten genau zu umschreiben und dadurch das Gefühl der Verantwortlichkeit in alle Teile des komplizierten Anstaltskörpers zu tragen; eine weitere wichtige Neuerung bedeutete sodann die voll­ständige Trennung der Administration von der eigentlichen Verrech­nung, womit auch die Neuregelung des Kontrolldienstes Hand in Hand ging» Bezüglich der Einteilung des gesamten Dienstes brachte

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