wurde t auch den sämtlichen bereits im Provisionsstand Befindlichen ein unverhofftes Geschenk zu teil, dessen materielle Bedeutung darin Telegen war, da§ für 70 Prozent der Beteiligten der erreichbare Ruhegenu§ auf den mehr als dreieinhalbfachen und für die restlichen 30 Prozent auf den mehr als zweieinhalbfachen Betrag gegen früher

erhöht wurde.

line nicht minder wertvolle Neuerung bedeutete für Pc jWSM die Arbeiterschaft die Einführung des neuen Nor­mallohntarifs im Jahre 1896; dieser brachte den umfangreichen Kategorien der Buchdrucker, Schrift­setzer und Schriftgie^er eine durchschnittlich bei­läufig zehnprozentige Erhöhung der Arbeitslöhne und die gleichzeitige Verkürzung der Arbeitszeit um eine halbe Stunde, so da§ dieselbe nunmehr neun Stunden be­trägt; erwähnenswert ist, da§ diese halbe Stunde dem Institut rund 35.000 fl. kostete. Eine weitere Verbesserung der Lohnverhältnisse ergab sich im Jahre 1898 durch die Erhöhung des Mindestwochen­lohns für Hausdiener und Hilfsarbeiter von 9 beziehungsweise 7 fl. auf 10 fl., dann durch die Erhöhung der Uberstundenvergütung für jene Arbeiter, welche bisher eine Entschädigung von zwei Prozent von jedem Gulden des Wochenlohns erhalten hatten, auf 2 V 2 Pro­zent mit der Maximalgrenze von 45 kr. pro Stunde, endlich durch die weitere Erhöhung der Normallohnsätze für Buchdrucker, Schrift­setzer und Schriftgie§er in dem neuen Lohntarif vom Jahre 1900.

eredte Kunde von der Fürsorge für das Wohl der Arbeiterschaft geben Maßnahmen, wie die im Jahre 1897 bewilligte Übernahme der vollen Kranken­kassenbeiträge für jene noch im Zustand der Rekon­valeszenz befindlichen und deshalb beurlaubten Bediensteten, welche kein Krankengeld mehr, aber

_auch keinen Lohn beziehen, durch die Hof- und

Staatsdruckerei und die Gewährung von Hebammengeldern an die weiblichen zeitlich bediensteten Mitglieder der Krankenkasse, gleich­gültig ob verheirateten oder ledigen Stands, mit der Bestimmung, da§ die Anstalt für die eventuellen, sich hienachbei der Krankenkasse ergebenden Gebarungsabgänge aufzukommen habe. Den gleichen Geist humaner Rücksicht bezeugen die im Folgejahre 1898 zuge­standenen Begünstigungen, wonach den zu den Waffenübungen oder Manövern einberufenen Bediensteten, gleichwie jenen, die infolge von Infektionskrankheiten in ihren Familien dem Dienst fernbleiben müssen, der volle Lohnbezug für zwei Wochen unter gleichzeitiger Erhöhung der Lohnbemessungsgrundlage bewilligt worden war

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