Vertrauensmänner eingeführt, sowie das Versorgungswesen speziell durch Festsetzung der Grundlage für die Pensionsbemessung mit den für die betreffende Gruppe geltenden Höchstbeträgen, ohne da§ wie bisher der Jahres verdienst in Rücksicht zu ziehen ist, durch Ver­einigung der beiden lebten Pensionsgruppen zu einer einzigen mit dem erhöhten einheitlichen Maximalsa^ von achthundert Kronen, durch Bemessung der Mindestpension mit vierzig Prozent des betreffenden Gruppenhöchstbetrags und Anrechnung jedes wei­teren Dienstjahres, durch Eliminierung des Lebensjahrerfordernisses und durch Verbesserung der Reliktengenüsse in munifizenter Weise ausgestaltet wird, möge dem Personal stets ein Ansporn zu treuer Pflichterfüllung sein und das Band zwischen dem Institut und seinen Dienern zum innigsten machen« So in Erfüllung ihrer Zweck­bestimmung vom Geiste wohlwollender Fürsorge getragen, möge die jubilierende Anstalt in ihrem neu beginnenden Lebensabschnitte weiter blühen und gedeihen, zum Nu^en des Staates, zum Wbhle von Kunst und Wissenschaft, zu Fromm und Ehren dem Vaterland!

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KAISER

JOSEPH­

PRESSE