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Der Liukstand der lösrsro.
dagegen und bei Streitigkeiten unter diesen solite in allen §ällen, die nicht Vergehen oder Verbrechen darstellten, den Häuptlingen und dem „Bat" die Entscheidung zustehen. Dieses Zugeständnis an die nationale Würde wurde jedoch nach kurzer Zeit von den Eingeborenen selbst aufgegeben, nachdem sie gesehen hatten, wie himmelweit der Unterschied zwischen der deutschen und ihrer eigenen Rechtsprechung war. ssch Halts es kür einen sehr großen moralischen Erfolg, daß in Otjimbingwe und an anderen Orten die löerero nach und nach alle wichtigeren Streitigkeiten, die sie untereinander hatten, vor dem Distriktschef auszufschtsn sich gewöhnten, und daß sie üch bei leichteren Verstößen die Schuldigen nach der (Dilitärstation brachten, mit der Sitte, den §all zu untersuchen und lischt zu sprechen, weil, wie Zacharias einmal erwähnte, „die Deutschen dies besser verständen."
Die Dichtigkeit dieser Einsicht muß allerdings von jedem zugegeben werden, der einen Blick in die Brt der Rechtsprechung bei den löerero getan hat. Es gibt keine Bschtsvsrdrshung und keine Ungerechtigkeit, die hier nicht wider besseres Wissen in schamlosester Weiss ausgeübt worden wäre, denn während an ärmeren löerero, besonders aber an allen §remden, nicht Stammsszugehörigen*), die der löerero „mutua", d. h. Sklaven, zu nennen beliebt, auch die geringfügigsten Verstöße in harter, okt grausamer Weiss geahndet wurden, gingen einflußreiche, wohlhabende und vornehme löerero auch nach Verübung der schwersten Verbrechen") frei ars. Ein Beispiel: Der Kaufmann Sustav Voigts erzählte mir folgenden §all, den er in Okahandja, wo er ein Geschäftshaus hat, erlebte: Eines Morgens stand er hinter dem Ladentisch, und eine große Menge löerero füllte den Store, plötzlich sah er, wie einer derselben ein paar Schuhe nahm und mit seinem Baubs das löaus verlassen wollte. Voigts rief den Mann an, stellte ihn zur Bede und schalt ihn einen Dieb. Llber der löerero entschuldigte sich weder noch gab er die Schuhe heraus, sondern verließ unter Drohungen den Laden, indem er sagte, Voigts habe ihn und seine Dation beleidigt und werde sich deshalb vor dem Bat zu verantworten haben. Und wirklich, am Nachmittage wurde der Kaufmann vor den Bat getc-rdert. Was blieb
»1 v. h. sowohl weihe, als auch tzastards, Naman, IZergdamara und iöuschieute. Die beiden letzteren gelten den löerero übrigens kaum als Menschen. Sehstzt und gejagt, führten sie, soweit sie nicht viener der löerero waren, ein so bejammernswertes Dasein, Sah sich später die deutsche Nsgierung ihrer nachdrücklichst annahm.
Selbst bei Mord und Dotschiag, wie Lies unzählige lZeispieie beweisen.