Ois kerero.
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dem recht- und schutzlosen Manne übrig, als zu gehorchen! Der Bat, in dem Samuel Maharsro, der „Oberhäuptling der Berero", selbst den Vorsitz führte, gab nach eingehender Beratung sein Urteil dahin ab, datz der Kaufmann Voigts nicht habe wissen können, ob der köerero „die Schuhe nicht klotz Habs entlehnen und später zurückbringen wollen, denn ein Bsrsro stehle niemals". (!)*) Daher sei die Bezeichnung „Dieb" nicht nur als eins Beleidigung des einzelnen Mannes, sondern auch des gesamten Stammes zu betrachten. Bis Sühne behalte der lösrero die Schuhe, und Voigts Habs noch 20 Mark Gsrichtskostsn zu zahlen. Voigts fügte sich, da er wohl wutzte, datz eins Weigerung die Sachlage für ihn nur noch schlimmer gestalten werde.
In welcher Weiss die lösrero „Gesetze" gaben, zeigt übrigens auch die Bestimmung, datz kein Weitzer im Damaralande Landbesitz erwerben konnte.**) Bauplätze und §armsn wurden zwar „verkauft", d. h. hohe Summen von den Bäuptlingsn dafür eingestrichen, aber die verachteten „mutua" erhielten in Wirklichkeit das Land nur zu Lehen. Der Besitz blieb den Bsrsro, fiel nach dem Dods des Weitzsn an sie zurück und konnte dann von neuem „verkauft" werden. Dies „Gesetz" galt auch für Gebäude jeder Brt und Grötze und bot den Raffern die Gelegenheit, Geld- und Warsnerpressungsn als Schraube ohne Gnds fortzuführen, zumal sie sich das Becht anmatzten, jeden Weitzen jederzeit ausweisen und seines Besitzes verlustig sprechen zu können. War der „mutua" ihren §orderungsn eben nicht gefügig, so verboten sie z. B. die Wetterführung eines Baues, wie einige halbfertige Gebäude in Otjimbingws deutlich genug zeigen. — Die Missionars vermochten, so sehr sie sich Mühe gaben, an diesen Verhältnissen nichts zu ändern, und die köandlungsweiss der kzaktern den Weitzen gegenüber erscheint um so schimpflicher, als sie bei diesen in den ununterbrochenen fzriegen mit den Daman stets Bat und Bitte gefunden hatten. Bber Dreue und Dankbarkeit verlacht der Bsrero und bezeichnet diese Gigenschaftsn als kindisch. Ich führe hier das Urteil an, datz Missionsinspektor von Bhoden in seiner „Geschichte der Bhsinischen Missionsgesellschaft" über die Bersro fällt: „So blieb denn die predigt der Missionare anfangs nur sehr kümmerlich und
*) Mir sagte Samuel Mal)arero einst ganz anders, jeder löerera sei ein „geborener Dieb", vatz sie dies selbst wissen, beweist, datz einzelne Gattern, wenn sie weisen unternehmen, zwei bis drei Hosen und Semden, ihr ganzes Nesitztum, übereinander anziehen, um nicht in der Abwesenheit bestohlen zu werden.
**) Nur die Rheinische Missionsgesellschatt hatte eigenen IZesitz. lzrieg 1904-1906.
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