Dokument 
Der Krieg in Deutsch-Südwestafrika 1904-1906 / von K. Schwabe
Entstehung
Seite
79
Einzelbild herunterladen

Swakopmund.

7Y

Arbeitgeber, die zusammen nicht mehr als 30 Eingeborene in Dienst haben, können sich zu einer gemeinschaftlichen Bewachung vereinigen. § 4. Wer im Sinne des § 3 zur Bewachung verpflichtet ist, hat unverzüglich die Namen der Aufseher dem Unterzeichneten schriftlich anzuzeigen. § 5. Den nach 3, 4 bestellten Aufsehern werden polizeiliche Befugnisse übertragen. Sie unterstehen insoweit der Aufsicht der Ortspolizeibehörde. § 6. Die Polizeibsamten, einschließlich der nach den Ztz 3, 4 zu bestellenden Auf­seher, sind bei Gefahr im Verzugs befugt, von ihren Schußwaffen gegen Eingeborene Gebrauch zu machen bei a) tätlichem Angriff gegen sie selbst oder andere; b) Widerstand in offener Gewalt und mit Waffen oder gefähr­lichen Werkzeugen oder zu mehreren gemeinschaftlich gegen sie selbst oder andere; c) §Iucht aus dem Wohnort oder aus der Gefangenschaft; d) Be­freiung eines Gefangenen. Z 7. Wer verdächtige Bewegung oder sonstige verdächtige Vorkommnisse unter den Eingeborenen wahrnimmt, hat dies unverzüglich anzuzeigen, 8. Das Waffenträger, ist allen Dichteingeborenen gestattet. § y. Wer Schußwaffen, Munition oder sonstige auffällige Waffen im Besitz von Eingeborenen findet, hat sie in Beschlag zu nehmen und der Ortspolizeibehörde abzuliefern. § tO. §alls bei Eage oder Dacht kurz hintereinander 3 Böller- oder D^namitschüsse abgefeuert werden, haben sich alle waffenfähigen Bewohner Swakopmunds, möglichst mit Schußwaffen versehen, auf dem Platz vor dem Garnison-Kommando sinzufindsn. § tl. Zu­widerhandlungen Eingeborener gegen diese Verfügung werden mit Gefängnis und Zwangsarbeit bis zu 3 fahren sowie den zulässigen Prügelstrafen, Zuwiderhandlungen Dichtsingsborsner mit Geldstrafe bis zu 600 Mark oder Gefängnis bis zu 6 Wochen bestraft. Schwerere Strafen der allgemeinen Straf- oder I^risgsgesstzs bleiben vorbehalten. § 12. Diese Verfügung tritt mit ihrer Vsrkündung in l^rakt. jssdsr Arbeitgeber ist verpflichtet, sie seinen eingeborenen Bediensteten unverzüglich in eindringlicher und unzwei­deutiger Weise, denjenigen, die nicht Deutsch verstehen, durch Dolmetscher bekannt zu geben.

Die SO Berero, die aus dem Lager der Otavibahn weggelaufen waren, haben sich wieder eingskunden. Es ist festgestellt worden, daß eins Botschaft von Samuel Maharsro an sie gelangt war, in der sie aufgefordert wurden, zu ihm zu kommen. Weshalb sie dann, nachdem sie sich einmal entfernt hatten, wieder zurückgekehrt sind, ist nicht aufgeklärt. Sie mögen