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Oer 5>ukstand der l5ersro.
Ltbend der Eissnbahnzug bei Waldau zurückgeworfen und die telegraphische Verbindung dort abgeschnitten sei, kür die Bezirks Swakopmund und lzaribib der l^riegszustand erklärt werde. Pas Telegramm enthielt ferner die Mitteilung, daß nach soeben eingegangener Meldung Waldau angegriffen sei.
Die Lage ist also ernst, viel ernster, als man noch gestern vermuten konnte. Man hätte diesen Bsrsro nicht ein so energisches Vorgehen zugetraut. Offenbar hat die Entblößung des mittleren Gebietes von Militär sie dazu ermutigt.
Bezirksamtmann pr. §uchs kehrts von Baigamkhab, wo er sich wenige Page aufgehalten, auf die Benachrichtigung von den Ereignissen schleunigst nach Swakopmund zurück und traf am Mittag hier ein. Unter seinem Vorsitz fand nachmittags eins Besprechung statt über die zur Sicherheit des Platzes zu ergreifenden Maßnahmen. Lin dem Platze und in dem Bau- lager der Otavibahn bei ponidas befinden sich etwa 600 Eingeborene. Llus dem Baulager waren gegen 50 Leute bereits weggelaufen. Ein weiteres Weglaufen der Eingeborenen, namentlich der Bsrero unter ihnen, mutzte verhindert werden. Llus diesem Grunds wurde eine Bewachung der §arbigen während der pachtzsit angeordnet und daneben ein allgemeiner Wachtdienst eingerichtet.
13. Januar.
Die gestrige Pacht ist ohne Störung verlaufen, pur gegen l t Uhr wurde kurz hintereinander zwei mal geschossen. pach den Schüssen blieb es aber vollkommen ruhig, pn zwei Stellen sollen Eingeborene scheinbar pnstalt gemacht haben, sich zu entkernen. )e ein Schreckschuß genügte, sie «uf ihr Lager zurückzutreiben.
pm Morgen wurde folgende Bekanntmachung veröffentlicht:
§ 1. Es ist den Eingeborenen verboten, sich nach 8 Uhr abends und vor 6 Uhr morgens ohne schriftlichen Ltuswsis außerhalb ihrer Unterkunkts- räums aufzuhalten, tz 2. )sder pichteingeborsne hat solche Eingeborene, öis er nach 8 Uhr abends und vor 6 Uhr morgens außerhalb ihrer Unter- kunttsräums antrifft, festzunehmen und sie unverzüglich der Polizeiwache zuzuführen, sofern sie sich nicht schriftlich ausweisen können. § 3. Wer mehr wie 10 Eingeborene in Dienst hat, ist verpflichtet, sie in der Zeit von 8 Uhr abends bis 6 Uhr morgens in geschlossenen Untsrkunttsräumen durch picht- oingeborsne, mit Schußwaffen versehene Ltuksehsr bewachen zu lassen.