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Der Aufstand der lZererc».
8. Die einzelnen Abteilungen führen an Verpflegung am LÄgs des 5lngrikfs mit sich: kür jeden Mann kür sechs Lage eine eiserne Mundportion, §leisch event!. in Strähnen gedörrt, kür jedes Pferd drei eiserne Kationen zu je I kg köaker.
Sämtliche Wasssrsäcke sind dauernd gefüllt mitzukühren.
§ür weitere Mitkührung von löaksr und Munition durch Packtiere ist Sorge zu tragen.
4. An Munition sind beim Angriff mitzukühren:
bei jeder Abteilung mindestens ein Ochsenwagen mit Infanterie- munition, bei jeder lZatteris ein Ochsenwagen mit Artillsrisrnunition.
10. ^lsds Abteilung hat kür die vollzählige Mitkührung der den Truppenteilen überwisssnen Sanitätsausrüstung auf das Oskschtskeld zu sorgen. Auf den Sanitätskarrsn, ßapstüdter Aeisewagsn und den zum Krankentransport sonst bestimmten Wagen sind sämtliche Krankentragen, l^avalleriepacktaschen, die zu den Sanitätskoffern gehörigen Aeservskisten und reichlich abgekochtes und geklärtes Masser, Laternen, Petroleum und Kerzen zu verladen. Auf ärztliches Orkordsrn sind Krankenträger sowie Pferds für die k^avallsrispacktaschsn zur Verfügung zu stellen.
Nicht gekechtskähige Lsichtkranke und Leichtverwundete haben sich auf nächstem Wege zum letzten Lagerplatz ihrer Abteilung zu begeben.
An §eldlazaretten werden überwiesen:
Der Abteilung v. der Se^de: Vom §sldlazarett Nr. 1 (in Otjosondu) eins Sektion unter Stabsarzt §ranz (in Marsch auf Omutjatjewa gesetzt).
Der Abteilung Müller: Feldlazarett Nr. 2 unter Stabsarzt vansausr (befindet sich über Otutundu im Marsch).
Der Abteilung veimling: Feldlazarett Nr. 3. Nie §sldlazarette sind soweit als möglich nachzuziehen und erst bei Bedarf zu etablieren.
Abteilungen v. Cstorff und Volkmann haben ihre kranken und Verwundeten auf Orootfontein,
Abteilung v. §iedlsr auf Outjo oder Omaruru zurückzusenden.
11. Sämtliche Verpflegungswagen der Abteilungen bleiben auf den letzten Lagerorten unter dem Kommando von Offizieren zurück. An diesen Punkten sind Beduits für die Besatzung schon jetzt einzurichten, außerdem ist kür die Unterbringung Verwundeter Vorsorge zu treffen.
12. Alle Otappenposten und löeliographenstationen werden auf