Forstwirthfchaft.
27
Eine Art von Ueberwachung und Controle bildete fich erft dann aus, als mit den fteigenden Bedürfniffen an Holz und anderen Waldproducten die Noth wendigkeit hervortrat, Uebergriffe hintanzuhalten, welche von Seite der Miteigenthümer in Gemeindewäldern oder von Nutzungsberechtigten in den Forften der gröfseren Grundherren ausgeübt wurden.
In diefe Ueberwachungs- und Controlmafsregeln mufste, follten fie von Wirkung fein, ein gewiffes Syftem gebracht werden( Vorzeigung der zur Fällung beftimmten Stämme und Bezeichnung mit dem Waldzeichen oder Waldhammer, Befichtigung des gefällten Holzes vor der Abfuhr, Verbot der Waldarbeiten an Sonn- und Feiertagen und während der Nacht etc.).
Gegen Uebertretung wurden Straffanctionen verhängt, wobei hervorzuheben kommt, dafs namentlich Frevel, welche von Miteigenthümern in Gemeindewäldern verübt wurden, nach den von der Gemeinde felbft aufgeftellten Normen in der Regel viel ftrenger geahndet wurden, als gleiche Frevel in den Forfter der grofsen Gutsherren.
An derartigen kleinen Materialnutzungen fand das Holztransportwefen keine Gelegenheit zur Entwickelung; diefe ergab fich erft dort, wo die Aufgabe geftellt war, gröfsere Holzmaffen auf erhebliche Entfernungen zu verfrachten. Bergbau, Hüttenbetrieb, das Salinenwefen, die rafch aufblühenden Städte waren jene Confumenten, welche zunächft aus den Forften ihrer Nachbarfchaft und in dem Mafse, als die Holzvorräthe derfelben fich verminderten, aus entfernteren Gebieten grofse Materialmaffen bezogen. Man dürfte kaum einen Fehlfchlufs machen, wenn angenommen wird, dafs der Transport derfelben vorherrfchend auf den Wafferftrafsen ftattfand der ſchlechte Zuftand der Landwege, die Unmöglichkeit ihrer Anlage im Gebirge führte zur umfaffenden Anwendung der Flöfserei und Trift.
Dort, wo alljährlich grofse Holzmaffen zu den Verbrauchsorten gefchafft werden mussten, erfchien die Bearbeitung und Zulieferung durch die Eigenthümer oder durch die Bezugsberechtigten überhaupt ausgefchloffen. Das in den Gebirgsländern ftets mühevolle und nur zu oft gefährliche Gefchäft der Holzfällung und der Transportarbeiten, die Trift und Flöfserei, die Verkohlung u. f. w. mussten an entſprechend entlohnte Arbeiterfchaften übertragen werden.
Es kamen zur Ermittlung der zugelieferten Holz- oder Kohlenmengen gewiffe Mafseinheiten in Gebrauch, bei Handelshölzern fand eine Bezeichnung der verfchiedenen Eigenthümern gehörenden Stücke in der Regel mit der alten Haus
marke ftatt.
So bildeten fich, aus der Natur der obwaltenden Verhältniffe hervorgehend ,. jene Gefchäftsformen aus, welche wir ihrer Hauptfache nach heute noch in Uebung fehen.
Die älteften gefchriebenen Nachrichten, welche über ftattgefundenen Flöfsereibetrieb auf uns gekommen find, finden fich in der Bibel, und zwar im I. Buche der Könige, V. Capitel, Salomons Bund mit Hiram bei der Vorbereitung zum Tempelbaue, 9. Vers. Diefer lautet: Meine Knechte follen Cedern und Tannen vom Libanon hinabbringen ans Meer, und will fie in Flöfse legen laffen auf dem Meere bis an den Ort, den du mir wirft anfagen laffen, und will fie dafelbft anbinden, und du follft fie holen laffen. Aber du follft auch mein Begehr thun und Speife geben meinem Gefinde.
Für das Studium des Holztransportwefens, namentlich in Bezug auf Holzbringungs- Anftalten aller Art, auf Schwemm- und Flöfserei- Anlagen und Betriebseinrichtungen, find die Alpenländer eine wahre Hochfchule. Wir haben es hier mit einer Entwicklungsperiode zu thun, welche an mehreren Orten an zwei Jahrtaufende hinaufreichen dürfte.
Allerdings find auch Nachrichten über Flöfsereibetrieb von Bauhölzern am Rhein und Po durch die Römer auf uns gekommen. Unverkennbar handelte. es fich bei diefen Transportunternehmungen lediglich um die Deckung befonderer