DIE ZÜNDWAAREN
UND
EXPLOSIVSTOFFE.
( Gruppe III, Section 5.)
Bericht von
DR. WILHELM FRIEDRICH GINTL,
ordentlicher öffentlicher Profeffor der Chemie am deutfchen polytechnifchen Landesinftitute zu Prag, Mitglied des k. b. Landes- Sanitätsrathes etc.
Die Section Zündwaaren" umfafst dem Wefen wie dem Zwecke nach fehr verfchiedene Producte der Induftrie.
Zunächst zählen hierzu die, für eine den Anforderungen der Bequemlichkeit entfprechende Erzeugung, flammenden oder glimmenden Feuers beftimmten, eigentlichen Zündrequifiten, als Zündhölzchen, Zündkerzchen und Zigarrenzünder aller Art.
Anfchliefsend an diefe und dem Zwecke nach ihnen naheftehend folgen die Lunten, welche die dauernde Erhaltung des einmal erzeugten Feuers bezwecken.
Dem Wefen und Zwecke nach völlig verfchieden find jene Erzeugniffe der Induftrie, deren Werth durch ihre Explodirbarkeit bedingt ift, d. h. Exploſivftoffe im Allgemeinen. Es gehören hierher alle Schiefs- und Sprengftoffe, wie Schwarzpulver und Schwarzpulver- Surrogate, Schiefswolle, Dynamit und andere NitroglycerinPräparate, fowie die der Zündung folcher Stoffe dienenden Knallpräparate, dann die Zündhütchen, und wenn auch nicht immer mit dem Charakter der Explofibilität ausgeftattet, die„ Zündfchnüre", denen fich endlich die der Luxus- und Signalfeuerwerkerei dienenden Feuerwerks- Körper anfchliefsen.
Die Zündrequifiten.
Zündhölzchen. Seit den erften Verfuchen, Phosphormaffe für Zündhölzchen zu verwenden, welche im Jahre 1816 Derosne in Paris angeftellt hatte, und den praktiſchen Belegen für die Tauglichkeit des Phosphors zu folchem Zwecke, welche Cagniard de la Tour durch die von ihm gebrauchten Phosphorfeuerzeuge geliefert hatte, waren mehr als 15 Jahre verfloffen, ehe fich die Praxis an die Winke
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