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Schuhwaaren - Schmuckfedern, künstliche Blumen und Haararbeiten - Tapezirarbeiten und Decoration : (Gruppe V, Section 9) - (Gruppe V, Section 10) - (Gruppe V, Section 11) ; Bericht / von S. Goldschmidt - Carl Th. Richter - Anton Fix
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isdiH bis Dr. C. Th. Richter.

duftrie, in Brafilien, wie es fcheint, dagegen nur die Leiftung eines einzelnen, mit zartem Naturfinn begabten Individuums wäre.dlas dan dil Ahorn ol gumbasvab now bridAshilab nov dilist ang asiw by

Was die Haare, den Haarhandel und die Kunft des Frifeurgewerbes anbe langt, fo haben wir fchon oben erwähnt, dafs diefes Gebiet im Laufe der Jahr­hunderte und mit der Entwicklung der Cultur, der Ausgleichung der gefellfchaft­lichen Claffen an Bedeutung viel eingebüfst hat. Im fernften Alterthume, wie heute noch bei allen wilden Völkern, denen wir in Amerika, im Innern Afrikas und auf den Infeln des ftillen Oceans begegnen, bilden Haar und Bartwuchs einen beftimmten Theil des Gewandes, fo weit diefs eben auch zum Ausdruck der gefellfchaftlichen Verfchiedenheit fich emporringt. Den Egyptern ift vor mehr als drei Jahrtaufenden die Frage fo wichtig, dafs ein beftimmtes Gewerbe, eine Kafte fich bildet, jene der Haarkünftler. Und nicht nur der Schnitt des Haares und des Bartes, die kunftvolle Perrücke wird ein nothwendiges Gewand­ftück für Mann und Weib. Sie iſt in ihrer erften Erfcheinung keineswegs eine Putzfrage oder ein Mittel, die Blöfsen des Hauptes zierend und zugleich wärmend zu decken, fondern ein gefellfchaftliches Abzeichen, Ausdruck der Kafte. So bei den Egyptern und bei den Arabern, wo felbft die doppelte Perrücke erfcheint und die Strabo und Polybius noch bewundern und ausführlich befchreiben. Aehn lich ift der Perrückenluxus des XVII. und XVIII. Jahrhunderts viel weniger eine Schmuck- und Modefrage, fondern der Ausdruck eines focialen Bedürfniffes, den ftändifchen, vor Allem den amtlichen Unterfchied zur Geltung zu bringen. ban

Und gerade in diefer Bedeutung ragt die Perrücke mit der Bewahrung der alten Parlamentsgebräuche in England, der Juftizgebräuche in Frankreich, ein grofser Widerfpruch mit unferem fonftigen Leben, noch bis in die Tage der Gegenwart. Wie zahlreiche Gefetze fchon im XIII. Jahrhundert nach den ver­fchiedenen Ständen die Länge der Schuhfchnabel beftimmen, fo beftimmen zahl­reiche Perrückenordnungen fpäterer Zeit Recht und Anfpruch der verfchiedenen Stände auf das ftändifche Abzeichen. gants dotikus doubts bam Als Schmuck- und Putzmittel tritt die Perrücke in allen Formen als ein­fache Perrücke und Bedeckung des Glatzkopfes bei den Männern, als Haarver­mehrung und Chignon viel fpäter auf. Ich meine mit der fpäteren Zeit keineswegs die unfrige. In Egypten fchon erfcheint fie mit der Verweichlichung der Sitten, in Rom mit dem durch das Auftreten der Germanen Mode werdenden blonden oder rothen Haare. Die Gallier, die Urväter der heutigen Franzofen, und die Juden treiben neben dem Handel mit Schminke, Seife und Pomade den Haar­handel nach Rom und Italien. In diefer Zeit beginnt auch in Europa, wie es in früheren Jahrhunderten die Afiaten geübt hatten, die jüdifchen Frauen, trotz Jefaias Warnung, das Färben der Augenbrauen, Wimpern, Bart- und Haupthaare.

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Und wieder benützten es blos die Edleren und Befferen des Volkes, als ob alle Cultur­ftufen dem Gedanken nachhingen, dafs der edler Geborene auch edler erfcheinen müffe. Lavater's phyfiognomifche Studien erfcheinen als ein fehr matter theoreti­fcher Wiederfchein einer Jahrtaufende alten Praxis.in baUntil Isismist ids Betreffs der Form der Perrücke und der falfchen Haare als Putz- und Schmuckmittel hat die fonftige Culturentwicklung der Menfchheit an der Behaup­tung barbarifcher Gewohnheiten bis in unfere Tage nichts geändert. Freilich ift die Bedeutung diefer Erfcheinung viel nebenfächlicher, als die früher erwähnte. Das Frifeurgewerbe ift dadurch aus der Reihe der nothwendigen und einft bevor­zugten Gewerbe ausgefchieden und dient heute, wie manch' andere gewerbliche Richtung, den Launen und dem Wechfel der Mode. Die Verfuche im Haar- und Bartwuchfe oder Schnitt ein ftändifches Abzeichen zu erhalten, gehören in unferen Tagen noch der Phantafie der römifch- katholifchen Kirche oder wie die Verordnung des Jahres 1854 des Minifteriums Thun- Bach in Oefterreich, von dem Freilaffen der Mundwinkeln bei Militär und Staatsdienern handelnd, den polizeilichen Willkür lichkeiten an. Sie find der Lächerlichkeit anheimgefallen und das Frifeurgewerbe