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Leder (Gruppe VI, Section 1) : Bericht ; Rauh- und Kürschnerwaaren (Gruppe VI, Section 3) : Bericht / von S. Goldtschmidt / von J. Max Hirsch
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S. Goldfchmidt.

ängftliche Rückficht auf den Koftenpreis eben nur dahin zu ftreben, das Befte zu liefern, um eines ficheren Abfatzes gewifs zu sein, und fo find fie auf jene hohe Stufe der Vollkommenheit gekommen, die wir auf der Ausstellung an ihnen bewunderten. Es ist hier fchwer, dem Einen oder dem Andern den Vortritt zuzuerkennen, da faft nur die erften Firmen Frankreichs vertreten waren. A. Houette& Comp. mit lackirten Kalbfellen; René Pillais mit lackirten Fellen verfchiedener Art; L. Soyer& T. Sueur& fils mit genarbten, lackirten Wagenverdeck- Ledern; Bayvet frères mit farbigen Saffianen und Saffianimitationen; Baffet& Comp. mit Chevres dorés, ein Artikel, in dem die Parifer Fabrikanten noch unerreicht find; L. Lefaulnier, der einzige, der zugerichtetes Rofsleder ausftellte und J. Ottenheim mit eingewalkten Schäften. Le Paillard mit Cylinder- und Kardenleder und endlich Roullier& Comp., der als Gegenfatz zu feinen Col­legen, die nur das Befte und Feinfte brachten, fogenanntes Cuir factice ausftellte, aus Falz- uud Spaltabfällen, die, zufammengeklebt und unter dem Drucke einer hydraulifchen Preffe gebracht, einen Artikel geben, der von den Fabrikanten billiger Schuhwaaren als Erfatz für Brand- Sohlleder und zu Abfätzen gekauft wird und der doch auch diefs gut erzeugt, während Verfuche deutfcher Fabrikanten, diefen Artikel nachzumachen, fich als unbrauchbar erwiefen. Von alaungaren Fellen hatte H. Dufort fchöne Glaçefelle und auch die bekannte Handfchuh­leder- Fabrication von Annonay war durch B. Rouveux& Rouveux ainé gut vertreten.

Wir können nicht alle Namen nennen, die Vorzügliches geleiftet, da wir fonft faft die Lifte der Ausfteller wiedergeben müfsten. Wir möchten nur als Beiſpiel der Nachahmung eine der Urfachen erwähnen, welche es möglich machte, Frankreichs Lederinduftrie auf die hohe Stufe zu bringen, auf der fie fich gegenwärtig befindet.

Es fcheint uns diefs die ftreng durchgeführte Theilung der Arbeit zu fein. Während bei uns auch der kleine Gerber alle Artikel arbeitet und der gröfsere Fabrikant Gerber, Zurichter, Färber und womöglich auch Detaillift fein möchte, ift dort die Theilung der Arbeit gröfstentheils fo durchgeführt, dafs der Gärber feine Waare in lohgarem Zuftande an feinen Commiffionär fchickt oder felbe zu Markte bringt, von wo fie der Zurichter direct oder indirect durch den Lederhändler bekommt und felbe erft nach deffen Angabe für den Bedarf fertig macht. Der Zurichter ift defshalb meiftentheils für Specialitäten eingerichtet und erlangt durch die fortwährende gleiche Befchäftigung eine Meiſterſchaft, die er nie erreichen könnte, wenn feine Thätigkeit fich auf alle Zweige der Zurichterei erftrecken würde. Wie alt diefe Art der Arbeitstheilung in Paris war, erfieht man aus den Statuten der Tanneurs und Corroyeurs aus dem Jahre 1345, der Peauffiers vom Jahre 1357 und der Megiffiers vom Jahre 1407, wo bis ins kleinfte Detail einem jeden feine beftimmt abgegrenzte Thätigkeit vorgefchrieben wird. Der Bourfier, Säckler, durfte allein lederne Hofen machen, aber dem Peauffier ftand das Recht zu, felbe zu wafchen, der Chamoifeur durfte feine Felle nicht beim Fleiſcher kaufen, fondern musste felbe vom Megiffier nehmen, der die Wolle abmachte, jedoch blofs in Alaun, und nicht in Fett gerben durfte. Die Statuten der Gerber und Zurichter von Paris vom Jahre 1345 enthalten 44 Para­graphe, wovon 16 das Verhältnifs der Gerber und 28 das der Zurichter als zweier abgefonderter Genoffenfchaften behandeln.

Wie ftreng auf gute Qualität des Leders gefehen wurde, beweift die Beftimmung, dafs alles Leder von fachverständigen Gefchworenen, welche die Gärber unter fich ftets auf zwei Jahre wählten, gebracht und von denfelben geprüft und abgeftempelt werden mufste. Wurde das Leder nicht für gut befunden, fo mufste es noch einmal in die Grube verfetzt werden, konnte es dadurch nicht mehr verbeffert werden, fo wurde es verbrannt und der Gerber mufste eine Strafe bezahlen, die im Wiederholungsfalle verfchärft wurde. Bei den Corrogeurs wurde in ähnlicher Weife allmonatlich durch Gefchworene Umfchau gehalten.