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Dr. Carl Th. Richter.
die Unvollkommenheit der Ausftellung felbft. Sie find eben nur felbft ein Beitrag zu diefer, und darüber, glaube ich, darf man im officiellen Berichte des weiteren wohl fprechen. Sagen wir es kurz und ganz beftimmt: Man ift in keiner Weife über die mit der Gruppe XIX angeregten Fragen klar, weder über die hier eingreifenden hiftorifchen Erfcheinungen, noch über die heute geltenden thatfächlichen
Verhältniffe.
Das vielfach angezogene, fo geiftreiche Programm über die Gruppe XIX gibt merkwürdiger Weife auch dafür Belege. Es fpricht in vollſtändiger Verkennung des alten bürgerlichen Wohnhaufes von der Raum und Materialverfchwendung und einer ziemlich willkürlichen Eintheilung und Geftaltung" desfelben. Es fpricht, eben fo unklar über die gegenwärtigen Verhältniffe, von der„, Landplage der Miethkafernen." Es bewegt fich in Betreff der Einrichtung des bürgerlichen Wohnhaufes in dem Gedankenkreife des erften beften Aefthetikers, der dort ftreng kathedermäfsige Weisheit als Zeichen der vollen Menfchenwürde fordert und zur Geltung bringen will, wo die factifchen Verhältniffe felbft dem feinft gebildeten Kreife ein entfcheidendes non possumus entgegenfetzen.
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Neben der Landplage der Miethkafernen", die heute fchon weit über die grofsen Städte hinausgreift, entwickelt fich nämlich ganz naturgemäfs neben dem Miethen das Ausmiethen und Kündigen, neben dem Einziehen das Ausziehen, Verhältniffe, welche die architektonifche Einrichtung und Decoration" taufendfach gefährden und unmöglich machen, und felbft, wo fie möglich ift, in ihrem Glanz und Duft fehr oft zerbröckeln. Unter diefen Verhältniffen geftaltet fich das bürgerliche Wohnhaus der Gruppe XIX, und alle Abfichten und Forderungen, die man dabei zur Geltung bringen wollte, ebenfo wie die Summe aller modernen Anfprüche der Berufsäfthetiker, als exiftirend für Jene, welche der Himmel mit Glücksgütern fo reich gefegnet hat, dafs das bürgerliche Wohnhaus für fie in der That als ihr Haus und nicht blos als ihre Wohnung erfcheint, find noch ungeklärt. Wir wollen diefen Verhältniffen gegenüber in einigen kurzen Zügen die Gefchichte und Oekonomie des bürgerlichen Wohnhaufes kennzeichnen. Das Ende diefer Gefchichte wird vielleicht auch im Stande fein, die Mangelhaftigkeit und Unvollkommenheit der Gruppe XIX auf der Ausftellung zu erklären.
Es geht ein einziger und dauernd gleicher Zug durch die Gefchichte des Wohnhaufes der Menfchen. Das Haus in feiner Geftaltung und Eintheilung ift nichts Willkürliches und von dem Menfchen allein Bedingtes. Es hängt dauernd und in allen Culturperioden von der wirthschaftlichen Lage der Menfchen ab. Wir können drei grofse Perioden in der Gefchichte des bürgerlichen Wohnhaufes unterfcheiden, Perioden, für welche die deutfche Sprache bezeichnende Namen uns bietet. Ich meine die Periode der einfachen Behaufung, welche mit den Anfängen der menfchlichen Cultur, Jahrtaufende vielleicht für fich in Anspruch nehmend, zufammenfällt.
Mit dem grofsen Culturmoment der Sefshaftigkeit oder der Anfäffigmachung der Menfchen beginnt die Periode, wenn wir fo fagen dürfen, des bürgerlichen Wohnhaufes. Sie reicht bis in die Gefchichte unferer Väter und ift in einzelnen Zügen in dem Leben der bäuerlichen Bevölkerung noch immer erhalten. An diefe Periode reiht fich die unfere Zeit beherrfchende und in den grofsen Bevölkerungscentren zum Ausdrucke kommende Periode der Miethwohnung und der Zinshäufer.
Dafs diefe Perioden fich nicht mit der Schärfe der Paragraphen abgrenzen, ift leicht erklärlich. Unferer Cultur gehen fchon Culturperioden voraus, die Leid und Freud der Menfchheit, auch die der Wohnung ausgelebt haben. Xenophon und Plutarch erzählen von den Wanderungen und Wohnungswechfeln der Könige und Vornehmen der Perfer, welche es in dem dichtbevölkerten Sufa mit dem Nahen des Frühlings nicht mehr auszuhalten vermochten und ihre Sommerwohnungen in Ekbatana bezogen. Rom hat diefen Luxus frühzeitig nachgeahmt.