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Das bürgerliche Wohnhaus - Die nationale Hausindustrie - Darstellung der Wirksamkeit der Museen für Kunstgewerbe : (Gruppe XIX) - (Gruppe XXI) - (Gruppe XXII) ; Bericht / von Carl Th. Richter, Prof. der Staatswiss. an der Univ. zu Prag
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Das bürgerliche Wohnhaus.

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hängt auch hier in diefer Nothwendigkeit mit der ganzen bäuerlichen Wirth­fchaft zufammen.

Allmälig drängt das gewerbliche Leben in die Städte eine ungeheuere Bevölkerung, es fteigern fich die Grund- und Bodenpreife, und wie mit diefer Bewegung, Zeichen der allgemeinen Entwicklung, auch die Staatsausgaben fich ſteigern, erhöhen fich natürlich auch die Bedürfniffe dafür, die Steuern. Und Grundwerth und Steuern wirken neben den fonftigen wirthschaftlichen Veränderungen des Lebens auf die Veränderung des Wohnhaufes und die Geftaltung der bürgerlichen Haushaltung. Grofse Vorrathsräume find über­flüffig geworden; die Keller und Bodenräume fchrumpfen ein und werden zu einfachen Bewahrungsräumen für die Gegenftände des täglichen Bedarfs. Es gibt keinen gewerblichen Betrieb mehr in der einzelnen Haushaltung, denn die Organiſation der Induftrie erfetzt Alles, was fie einft felbft zu erzeugen nöthig hatte; Märkte und Verkaufsplätze find jeden Augenblick bereit, aller Nachfrage zu genügen.

Unwirthschaftlichkeit wäre heute, was unferen Grofseltern noch höchfte Tugend und Sorge war. Nicht das Haus, die Wohnung allein wird jetzt die überaus befchränkte Sorge der Haushaltung und an die Stelle der Häuslichkeit tritt die Sorge der Wohnlichkeit.

Die Räume, die wir dafür benützen, werden immer geringer, weil eine grofse Wohnung nur mehr der grofsen Wohlhabenheit zugänglich oder als ein Zeichen des Luxus und der Verfchwendung zum Ausdrucke kommt. Und je gröfser die Beweglichkeit des jetzigen bürgerlichen Lebens wird und gewiffe Stände, wie die Summe des Beamtenftandes, des Militärs und felbft zahlreiche bürgerliche Wirthschaften beherrscht, defto mehr wird der Bedarf, den die Wohnung repräfentirt zur Verfchwendung und zum Luxus hingedrängt, wenn fie das Nothwendige über­fchreitet. Die Wohnung wird aber erft ein fertiger Begriff mit der Summe der Einrich­tungsgegenstände und diefe erft wird zum Ausdrucke der Unwirthfchaftlichkeit in den modernen Wohnungsverhältniffen. Wo an Stelle des Haufes die blos gemiethete Wohnung tritt, da ift die Unficherheit der Erhaltung derfelben der ftets gefürchtete Gaft. Erhöhung der Miethpreife und einfache Kündigung verfchieben, wie uns die Statiſtik der gröfseren und zahlreichen kleineren Städte von faft ganz Europa zeigt, in einem einzigen Jahre bei Taufenden von Familien vielfach oft die Verhältniffe. Ueberfiedlung und Delogirung aber find durch fich felbft wie durch Befchädigungen und Verlufte anfehnliche Capitalsvergeudungen. Aber auch dagegen kämpft der praktiſche Geift unferer Zeit rüftig an. Man baut in Paris und anderen Städten, foweit es die Sicherheit des Baues geftattet, mit hohlen Wänden und erfpart Kiften und Kaften, das koftbarfte und für den Transport unbequemfte Einrichtungsstück. In Frankreich wie in Deutfchland ift die Möbelvermiethung für ganze Wohnungen zu einem Gefchäfte geworden und befreit die Haushaltung, die nicht im eigenen Haufe gefichert ift, von unendlicher Sorge und grofsen Koften. Es ift ganz wider. fpruchsvoll, dafs wir bei der fonftigen Beweglichkeit, Schnelligkeit und Rafchheit unferes Lebens in den einzelnen Punkten unferer fogenannten Häuslichkeit die koftfpieligften Schwerfälligkeiten noch behaupten. Die Aefthetik unferer Tage mit ihrer glücklichen, aber oft träumerifchen Kunftforderung, die fie fo allgemein an das Leben ftellt, hat einen fehr befchränkten wirklichen Werth, das heifst einen Werth eben für die ,, oberen Zehntaufend", denen für das Leben überhaupt glück­licher gebettet ift als der grofsen Menge. Hier mag das Wort Kunft" im vollften Mafse zur Geltung kommen und was der Patricier Italiens und Deutfchlands im Mittelalter im eigenen Wohnhaufe gefchaffen, das mag der glückliche Renten befitzer von Hunderttaufenden unferer Tage leiften in feinem Wohnhaufe, in und an feinem Zinshaufe, ja felbft blos an feiner Wohnung. Für die übrige grofse Menge des Bürgerthums entfcheidet Einfachheit und Zweckmässigkeit und die unferem Sinne entsprechende Billigkeit und Nützlichkeit der Wohnung und ihrer Einrichtung.