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Das Bauernhaus mit seiner Einrichtung und seinem Geräthe : (Gruppe XX) ; Bericht / von K. J. Schröer
Entstehung
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Dr. K. J. Schröer.

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vergl. ft.- trun f. Truhe, Deminutiv triejeltjen n. trunebunk f. Bank die zugleich eine Truhe ift. Der Sitz kann aufgehoben werden n. Vorhang, Ofentuch. Damit wird der Ofenwinkel verhängt. Weinflafche.- wêfchfchoffn. Wafchwanne. zîchen Zeichen, Haus und Hof marken, nur mehr als Gemeindemarken im Gebrauch, aber fehr ähnlich vielen der von Homeyer( Haus- und Hofmarken. Berlin, 1870.) mitgetheilten. Michelsberg hat das Zeichen, Heltau hat das Zeichen: Aber auch walachifche Ort fchaften haben folche Zeichen angenommen, z. B. Refchinar hat das Zeichen: Diefs Zeichen wird dem Rind oder Pferd auf den Hinterfchenkel gebrannt; der Namenszug des Befitzers, aus einem oder zwei Buchftaben beftehend, wird auf das Horn oder den Huf angebracht. Eine Strafe von 10 bis 15 fl. hat der zu zahlen, der, wenn er ein Vieh aus einer anderen Gemeinde kauft, das alte Gemeindezeichen überftempelt. Der neue Stempel mufs an einer anderen Stelle angebracht werden. Es erfchien 1826 zu Hermannftadt eine Sammlung von 243 folcher fiebenbürgifcher Viehbrand- Zeichen in Steindruck zum Gebrauche der Behörden, befonders bei Viehdiebftählen. Sie find zum Theil runenartig, zum Theil Bilder, aber auch lateinifche Initialen kommen darunter vor. Solche Samm lungen follen lithografirt und gedruckt auch in Ungarn vorhanden fein.- zîcker m der geflochtene Korb, baier. zecker.- ziems Sieb. So auch in der Zips, nl. tems, frz. tamis, ital. tamigio. In Gottfchee heifst zemse f., ahd. zemifa, die Kleie.­Das Haus des fächfifchen Bauers aus Siebenbürgen ftellt uns den Zuftand des deutfchen Anfiedlers in der Fremde, und zwar als Coloniften aus alter Zeit von der fchönften Seite dar. Ohne unmittelbaren Einflufs des Zeitgefchmackes, der wie überall, fo auch in den Städten Siebenbürgens das Eigenthümliche verwifcht hat, fehen wir hier noch eine Gefittung, wie fie in ununterbrochener freier Ent wicklung geworden ift und durch ftäten Verkehr der Gebildeten des Volkes mit dem Mutterlande fich mit der früheren Heimat doch auf gleicher Stufe erhalten hat. Diefe in der Abgefchiedenheit fchwierige Aufgabe konnte diefes Völklein nur löfen durch befondere Thatkraft und durch befondere Einrichtungen, die ihre freie Verfaffung begünftigte. Solche find das hier fo merkwürdig ausgebildete Genoffenfchaftswefen. Schon in älteften Zeiten fanden Gauverfammlungen und Reichstage ftatt, an denen auch das Volk Theil nahm. Die Selbstregierung durch das Genoffenfchaftswefen beherrfcht bis in unfere Zeit noch das ganze Leben.

,, Das Schwergewicht des ganzen Gemeinwefens," fagt die im fiebenbürgifch fächfifchen Haufe aufliegende Brochure, beruht nach aufsen auf dem gefchloffenen Eigengebiete mit unabhängiger Gerichtspflege unter dem vom Könige gefetzten Königsgrafen, nach innen auf dem Principe der freien Wahl. Von den kleinften Verbindungen des öffentlichen Lebens, der Zehnt- und Nachbarfchaft bis zum höchften Einigungspunkte der Gefammtheit, der Gauverfammlung, wird der Leiter freigewählt. Wenn der Vater fich feinen Schulmeifter und Pfarrer feinen Zehntmann, Nachbarvater, Aldermann, Hannen( darüber oben Seite II) und Richter frei wählt, fo lernt der Sohn fich diefes Rechtes fchon in der Schule bedienen, denn da fteht er am Gregoriustage unter dem gewählten Schulkönig und als Jüngling in der Bruderfchaft der Burfchen feiner Gemeinde unter dem freigewählten Altknecht."

,, Knecht" ift der gewöhnliche Ausdruck für Burfche, fo auch im ungrifchen Berglande; die Knechte bilden in jeder Gemeinde eine Bruderfchaft, deren Haupt der Altknecht ift. Die Bruderfchaft hat ihre gefchriebenen Bruderfchafts artikel", nach denen Streite gefchlichtet, Vergehen beftraft werden u. f. w. Auch in der Zips gibt es noch Bruderfchaften, die am Tage Johannes des Täufers beim Bruder bier ihr Oberhaupt wählen.

So wohlgeordnet fcheint aber dort diefe Einrichtung nicht mehr, als in Siebenbürgen. Hier fteht dem Altknecht ein gewählter Beamtenftand zur Seite