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Armand Freiherr von Dumreicher.
aufgefchwungen; aber fchon tauchen die erften Zweifel auf, ob fie die Herrfchaft über fich felbft zu bewahren vermögen, und ob ihre Gefellſchaft nicht von der unerhörten Umwälzung in den Productionsverhältniffen der Zerfetzung und Zerrüttung entgegengeführt wird.
So gibt eine Entwicklung, deren Samenkorn, Keimkraft und Wachsthum in den Naturwiffenfchaften liegt, heute den Staatswiffenfchaften neue Probleme zur Löfung. Und die Staatskunft der Gegenwart hat, indem fie die grofse Frage zu klären trachtet, dem gewerblichen Unterrichtswefen ihr Intereffe zugewendet und den Staatsorganen ein neues, bisher nur von anderen Intereffenten unvollkommen gepflegtes Verwaltungsgebiet zugewiefen. Für jene Organe ein fchwieriges Verwaltungsgebiet; darum fo fchwierig, weil ihnen hier die Traditionen mangeln.
Denn der Staat war Jahrzehnte lang mit feiner Unterrichtsadminiftration hinter den wirthschaftlichen und focialen Ereigniffen zurückgeblieben. Nachdem er bereits in der zweiten Hälfte des XVIII. Jahrhundertes die Leitung oder Beeinfluffung der alten Gelehrtenfchulen als feine Aufgabe erkannt und zugleich der Verbreitung elementarer Bildung in den Volksmaffen feine organifatorifche Kraft zugewandt, nachdem er fodann auch dem erfolgreicheren Betriebe und der erweiterten Anwendung der Erfahrungswiffenfchaften durch Gründung einer neuen Art von Hochſchulen Rechnung getragen, und in Folge deffen fpäter auch die Bifurcation der Mittelfchule durchgeführt hatte, fchien ihm das Gebäude abgefchloffen, fein Beruf erfüllt, fein ftaatspädagogifches Geftaltungsvermögen erfchöpft.
Indeffen waren aber neue Bedürfniffe grofs gewachfen, welche er im Anfange ignoriren und deren Befriedigung er allenfalls privater Strebfamkeit überlaffen zu können glaubte. Doch ftets weiter und weiter fchob das fortfchreitende Leben diefe Bedürfniffe in den Vordergrund, und immer zweifellofer drängte fich die Erkenntnifs auf, in wie hohem Mafse die Lücke im Unterrichtsfyfteme allgemeine Intereffen gefährdet.
Schon feit den erften Decennien unferes Jahrhundertes fing auf dem europäifchen Feftlande jene für Staat und Gefellſchaft bedeutfame Veränderung in der Production fich zu bilden an: die Arbeit auf Verkauf begann ftatt der Arbeit auf Beftellung fich einzubürgern, die Erzeugung für den localen Markt ftrebte dem Weltmarkte zu, die Theilung der Arbeit vollzog fich allmälig in mehr und mehr gewerblichen Zweigen, neue Erfindungen vereinfachten und erhöhten den induftriellen Betrieb, gröfsere Unternehmer benützten die billigfte Arbeitskraft, die Mafchine, und bemächtigten fich des ausfchlaggebenden Einfluffes auf Einkaufswie Verkaufspreife. Auch Kaufs- und Fabriksherren fanden fodann ihren Meifter in mit unerhört grofsen Mitteln arbeitenden Actienunternehmungen. Die Oekonomie der continentalen Länder trat in die Epoche der Capitalsherrfchaft ein.
Das fociale Ergebnifs diefer Entwicklung ift ein neuer Stand, der Arbeiterftand. Neue Elemente und Mitglieder der ehemals zünftigen Gewerbe bilden ihn; er umfafst ländliche Volksbeftandtheile, welche in letzterer Zeit den Fabriken zugeftrömt find, aber auch alte bürgerliche Kreife, Handwerks- Gehilfen und Kleingewerbetreibende, welche eine gefellſchaftliche capitis deminutio
erlitten haben.
Mit der Entftehung eines neuen Standes find dem Staate auch neue Pflichten erwachfen, deren Erkenntnifs er näher und näher kommt, je fchärfer das Claffenbewufstfein in den Arbeitern fich auszuprägen und eine breite und ftarke Volksfchichte von den übrigen Staatsgenoffen zu ifoliren beginnt. Diefe Pflicht befteht für ihn um fo gewiffer, als er, dringenden Anforderungen des Zeitalters entſprechend, dem Gewerbsmanne ein Jahrhunderte altes, hiftorifch gewordenes Recht genommen hat, ein Privilegium, welches in Form von Innungs- und Zunftgefetzen ftarken Schutz gewährt hatte. In edlerer Geftalt kann der Staat nunmehr eine Entfchädigung hiefür nicht fchaffen, als indem er dem von