Das gewerbliche Unterrichtswefen.
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zu Gebote ftehender Vergleiche mit den Tendenzen gleichartiger ausländifcher Anftalten öfter in ein relatives- je nachdem milderes oder härteres verwandelt.
Ein Mangel, welchen die gewerbliche Unterrichtsverwaltung Oefterreichs mit der der meiften anderen Länder theilt, und welcher darum in der Natur der Sache zu fuchen fein dürfte, befteht darin, dafs die oberfte Leitung diefes pädagogifchen Zweiges nicht in einer Hand vereinigt ift. Dafs eine folche Zerfplitterung in der höchften Centralverwaltung in den verfchiedenften Staaten zu Tage tritt, läfst auf überall mehr oder minder gleichartig wirkende Urfachen fchliefsen. Und in der That erfcheint es einerfeits naturgemäfs, dafs die oberfte Centralftelle für die Unterrichtsadminiftration auch die an die Volksfchule anknüpfenden, das Lehrperfonale der Volksfchulen wie der Mittelfchulen benützenden, vielfach mit anderen Unterrichtsinftituten verbundenen und pädagogifcher Einficht mindeſtens in gleichem Mafse wie andere Schulen bedürfenden gewerblichen Lehranstalten verwalte und überwache, anderfeits aber läfst fich nicht verkennen, dafs die höchfte Centralftelle für Handel und Gewerbe in viel genauerer, fortlaufender Kenntnifs der vielfach wechſelnden und manchmal mit dem Tage entſtehenden Bedürfniffe der fpeciellen Landesinduftrien fteht, dafs fie mit den am gewerblichen Unterrichte zunächft intereffirten Claffen einen geregelten Verkehr pflegt und überhaupt innerhalb einer von wirthschaftlichen Ideen erfüllten Atmoſphäre fich bewegt, welche die Lebensluft des Schulmannes. nicht ift.
In Oefterreich wurde in neuefter Zeit ein Ausweg aus den Unzukömmlichkeiten einer Doppelverwaltung gefucht. Man verfiel auf die Einfetzung einer ftändigen Commiffion für Gewerbefchul- Angelegenheiten, welche aus Vertretern und Vertrauensmännern des Handels- und des Unterrichtsminifteriums gebildet und mit dem Rechte ausgeftattet wurde, fich von Fall zu Fall in unbefchränkter Weife durch Beiziehung von Sachverständigen zu verftärken. Bei allen Anläffen, wo es fich nicht um Mafsnahmen rein adminiftrativer Art handelt, wird feit dem Frühjahre 1872 das Gutachten diefer Commiffion von den Minifterien eingeholt und dadurch ein organifches Zufammenwirken der beiden oberften Stellen ermöglicht. Bezüglich der Abgrenzung der Competenzen gelten feit der Einfetzung der genannten Commiffion folgende Gefichtspunkte:
Schulen von ausgefprochen fachlichem Charakter, welche fich an eine beftehende Fabriks oder Hausinduftrie anlehnen und Lehrgegenftände allgemein gewerblicher Natur nicht, oder nur in befchränktem Umfange in das Gebiet ihres Unterrichtes einbeziehen, fowie insbefondere Schulen für Weberei, unterftehen der oberften Leitung des Handelsminifteriums.
Dagegen find dem Reffort des Unterrichtsminifteriums zugewiefen: Schulen welche in ihren Unterricht Lehrgegenftände allgemein bildender Natur( z. B. Mathematik, Mechanik, allgemeine Chemie) in einem gröfseren Umfange aufnehmen; ferner Schulen, welche wie die gewerblichen Fortbildungsfchulen( im Gegenfatze zu den gewerblichen Fach curfen) oder die mit den Volksfchulen verbundenen Fortbildungscurfe theilweife die Beftimmung haben, die Lücken der Volksfchulbildung zu ergänzen; endlich Lehranstalten, welche als eigentliche gewerbliche Mittelfchulen anzufehen find, z. B. Baugewerke- Schulen, WerkmeifterSchulen( mittlere Schulen für die Mafchineninduftrie) insbefondere dann, wenn fie( wie beispielsweife die Bau- und Mafchinen- Gewerbefchule in Wien, die Akademie für Handel und Induftrie in Graz) in mehrere Fachabtheilungen geglie
dert find.
Da gegenwärtig das gewerbliche Unterrichtswefen Oefterreichs in rafchefter Entwicklung, man darf faft fagen, von Woche zu Woche erweiterte Geftalt annimmt, fällt es fchwer, hier eine ähnliche Darftellung zu geben, wie fie von dem confolidirteren Zuftande Deutſchlands entworfen werden konnte. Statiftifche Daten wären morgen veraltet. Denn während vom Unterrichtsminifterium in dem gegen wärtig laufenden Schuljahre drei neue mittlere Gewerbefchulen in Brünn, Bielitz