DER
BLINDEN- UND TAUBSTUMMEN
UNTERRICHT.
( Theilbericht der Gruppe XXVI.)
Bericht von
EDUARD KALTNER.
Das blinde und taubftumme Kind.
Die Zahl der blinden und der taubftummen Kinder ift eine fo grofse, dafs die vorhandenen Blinden- und Taubftummen- Unterrichtsanftalten nur einen fehr kleinen Theil diefer Unglücklichen aufnehmen können.
Es ift ficher, dafs nur fehr felten Kinder blind oder taub geboren werden, meiftens tritt diefes Uebel erft nach der Geburt ein, wobei Unwiffenheit der Eltern, oder auch klimatifche Verhältniffe und verfchiedene Krankheiten die Schuldtragen.
Heute, wo fchon die Volksfchule der Gefundheitslehre ihre Aufmerkſamkeit zu widmen beginnt und ihre Schüler durch entſprechenden Unterricht über den Bau des menfchlichen Körpers, über die Functionen der einzelnen Theile des Körpers, über zweckmässige Lebensweife, Ernährung und Bewegung zu belehren fucht, dürfte es, wenn noch die übrigen dazu berufenen Organe getreulich mitwirken, dahin kommen, dafs die Uebel der Blindheit und Taubheit fich allmälig mindern wird.
Befonders find Aerzte, Priefter und Hebammen vermöge ihrer Stellung in der Lage, belehrend auf junge, noch unerfahrene Frauen während der Schwangerfchaft und des Wochenbettes einzuwirken; denn gerade hier werden die meiſten Fehler begangen, und dadurch die Neugebornen für immer unglücklich.
Aber auch die Regierung darf die Hände nicht müffig in den Schofs legen; fie mufs dafür forgen, dafs auch der Arme, der im Schweifse feines Angefichtes fein Brot verdient, eine der Gefundheit zuträgliche Wohnung finden könne; fie dulde nicht, dafs Wohnhäufer in gefundheitsfchädlichen Gegenden, oder felbft gefundheitsgefährlich erbaut werden; fie verpflichte die Gemeinden für Reinlichkeit zu forgen, Ueberfüllung der Wohnungen durch Zufammenleben mehrerer Familien hintanzuhalten, fie forge dafür, dafs ärztliche Hilfe überall rechtzeitig möglich werde; endlich wende fie durch ihre Organe der Ueberwachung der