Landwirthfchaftliche Lehre und Forfchung.
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halten ganz freien Unterricht und, wenn fie unbemittelt find, Unterftützungen von der Centralftelle, auch von den betreffenden Gemeinden und Vereinen.
Seit dem Winter 1869 bis 1870 beftehen in Württemberg auch landwirthfchaftliche Winterfchulen und wie die rafche Vermehrung( 1869 bis 1870 Ravensburg, 1870 bis 1871 Reutlingen, 1871 bis 1872 Heilbronn, 1872 bis 1873, Hall und Ulm) beweift, mit gutem Erfolge. Der Lehrplan ift auf zwei Winter berechnet; der Unterricht wird in wöchentlich 36 Stunden ertheilt, und zwar in der deutfchen Sprache, Rechnen, Geographie, Geometrie, Chemie, Phyfik und Mechanik, Thierkunde, Landwirthschaft, Zeichnen. Die landwirthschaftlichen Winterfchulen haben neben den übrigen landwirthfchaftlichen Bildungsanftalten ihre felbftftändige Bedeutung. Sie haben mit den Acker- und Weinbau- Schulen gemein den methodifchen Unterricht, ertheilt von berufsmäfsigen Sachverständigen, durch welch' letzteren Umftand in Verbindung mit der Ausdehnung der Lehraufgabe und der ihr gewidmeten Zeit, fie fich von den Fortbildungsfchulen unterfcheiden. Sie befchränken fich auf theoretifche Bildung mit Ausfchlufs des praktifchen Betriebes. Als Ziel der landwirthschaftlichen Winterfchulen wird bezeichnet: Anregung und Anleitung zum felbftſtändigen Nachdenken, Fortbildung in den der Volksfchule angehörigen Fächern, insbefondere Fertigung von Auffätzen, Rechnen, Erlangung der Kenntnifs des Wefentlichen aus der Naturkunde, Hauptgrundfätze der Landwirthschaft, der Thier beziehungsweife Thierheilkunde. Zugleich wird auch Veredlung der Sitten, namentlich des gefelligen Verkehrs angeftrebt und Gelegenheit zu einer felbftſtändigen angemeffenen Bewegung aufserhalb der Heimat oder dem Betriebe eines landwirthschaftlichen Gutes und damit ein Beitrag zur Bildung des Charakters geboten.
Alle diefe Schulen ftehen unter der nächften Aufficht der Centralftelle für die Landwirthschaft, welche den aus Staatsmitteln zu befoldenden Vorftand und jeweiligen Landwirthfchaftslehrer beruft.
Ackerbaufchulen befitzt Württemberg vier: die fchon im Jahre 1818 gegründete in Hohenheim für den Neckarkreis, Ellwangen( 1843) für den Jaxtkreis, Ochfenhaufen( 1843) für den Donaukreis, Kirchberg( 1851) für den Schwarzwald
kreis.
Alle diefe Schulen gehören zu den fogenannten praktiſch- theoretifchen, das heifst, die Zöglinge werden neben dem theoretifchen Unterrichte praktiſch in dem mit der Schule verbundenen Gutsbetriebe verwendet. Der Vorfteher der Schule, der zugleich Pächter der mit der Anftalt verbundenen Staatsdomäne ift und als folcher diefes Gut für eigene Rechnung bewirthfchaftet, wird auf Vorfchlag des Cultusminifteriums durch den König, der Lehrer von der Centralftelle auf den Vorfchlag des Vorftehers ernannt. Die Dienft- und Penfionsverhältniffe der Lehrer an den Ackerbaufchulen find denjenigen eines Volksfchul- Lehrers gleich. Der von dem Vorfteher anzuftellende Wirthschaftsauffeher bedarf der Approbation der Centralftelle. Wöchentlich in zwei Stunden ertheilt auch ein Thierarzt Unterricht. Die Unterrichtsfächer find: Pflanzenbau, Thierzucht, Lehre von den landwirthschaftlichen Gewerben, Einrichtung und Betrieb kleiner Wirthschaften, deutfche Sprache, Arithmetik, Geometrie nebft Feldmeffen, Thierheilkunde, das Nöthige aus der allgemeinen Naturlehre mit Rückficht auf Landwirthschaft.
Der Curfus ift ein dreijähriger und nur bei Kirchberg wurde feit Herbft 1872 ein Verfuch mit einer blos zweijährigen Lehrzeit eingeleitet.
Den Zöglingen hat wöchentlich der Vorfteher im Winter vom 1. November bis zur Beftellung der Sommerfaat wenigftens 7, im Sommer mindeſtens 6 Stunden, der Lehrer im Winter mindeſtens 10, im Sommer mindeſtens 6 Stunden regelmässigen Unterricht nach den aufgeftellten Lehrplänen zu geben. Die Dauer der bei der Wirthfchaft zu leiftenden Arbeit ift während des Frühjahres, Sommers und Herbftes täglich auf 10 Stunden feſtgeſetzt und vermindert fich im Winter mit der Abnahme des Tages bis auf 8 Stunden.