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Dr. C. Theodor von Gohren.
eine landwirthschaftliche Fachbildung fein, fondern einzig und allein Befeftigung und Erweiterung des in der Volksfchule Gelernten, mit thunlicher Berücksichti gung landwirthschaftlicher und naturwiffenfchaftlicher Gegenftände. 3. Solche Fortbildungsfchulen follten in allen deutfchen Ländern als für die männliche Jugend vom 14. bis 17. Lebensjahre obligatorifch angeftrebt und auf dem Wege der Gefetzgebung eingeführt werden. 4. Der Staat hat dafür Sorge zu tragen, dafs die Lehrer für die ihnen zugemuthete gröfsere Leiftung pecuniär entſprechend geftellt werden. Der Koftenpunct für die Fortbildungsfchule ift gefetzlich zu regeln. 5. Der Staat hat dafür Sorge zu tragen, dafs die Lehrer für die in obigem Sinne angeftrebten Fortbildungsfchulen die nöthige fpecielle Vorbereitung in ihrer Seminarbildung erhalten. 6. Zur Durchführung eines gemeinfamen Lehrplanes in folchen Fortbildungsfchulen ift es dringendes Bedürfnifs, für ein Lehr- und Lefebuch zu forgen, welches landwirthfchaftlichen und naturwiffenfchaftlichen Gegenftänden in geeigneter Weife Rechnung trägt. 7. Die Errichtung von Fortbildungsfchulen für Mädchen bis zum vollendeten 16. Lebensjahre, eigenartig für diefelben, ift ebenfalls dringendes Bedürfnifs und defshalb gefetzlich obligatorifch einzuführen. 7. Es liegt im national- ökonomifchen und landwirthschaftlichen Intereffe, dafs zur Hebung der Fachbildung des Bauernftandes landwirthfchaftliche Winterfchulen in allen Gauen Deutſchlands alsbald etablirt werden.
Dafs bei folcher Sachlage das Fortbildungs Unterrichtswefen NordDeutſchlands auf der Weltausftellung nicht vertreten war, darf nicht Wunder nehmen. Auch die niederen Ackerbau Schulen waren als Unterrichtsanftalten nicht vertreten, nur einzelne, wie Nieder Briesnitz bei Sagan, Popelau bei Rybnik, Hohenweftedt bei Rendsburg u. f. w. hatten fich mit Getreide und Sämereien an den Collectivausftellungen der Provinzen, in welchen die Schulen gelegen find, betheiligt.
Die mittleren landwirthfchaftlichen Lehranstalten, welche übrigens wegen des geringen Alters, das von den Aufzunehmenden gefordert wird, eine ganz andere Stellung einnehmen, als z. B. die fogenannten landwirthschaftlichen Mittelfchulen Oefterreichs, erfreuen fich, infoferne fie mehr die theoretifche Richtung einhalten, in Nord- Deutſchland eines von Jahr zu Jahr wachfenden Anklanges; fie waren auf der Ausftellung nicht vertreten.
Zu den landwirthschaftlichen Mittelfchulen in dem Sinne, was man in Oefterreich darunter verfteht, wenn auch mit wefentlich abweichender Organifation, dürfte das im Jahre 1818 in Idftein von Albrecht gegründete und 1834 nach Wiesbaden verlegte, in dem Hofgute Geisberg untergebrachte landwirthfchaftliche Inftitut zu zählen fein. Charakteriftifch für diefes Inftitut ift das von ihm ausgehende Syftem der ausfchliefslichen Winter Unterrichts curfe. Geisberg war als Anftalt zwar nicht auf der Weltausftellung vertreten, wohl aber hatte einer ihrer Lehrer, Dr. Freiherr v. Canftein, eine treffliche Collectivausftellung aus dem Regierungsbezirke Wiesbaden arrangirt und fich mit feinen eigenen Privatarbeiten an derfelben betheiligt; befonders hervorzuheben find: 1. eine Collection der zehn beften Weinbergs- Böden des Rhein- und Maingaues nebft nachstehender mechanifcher Analyfe; 2. graphifche Darftellung der feit dem Jahre 1830 in Naffau an Wein gewonnenen Mengen in Stück zu 1200 Liter; 3. graphifche Darftellung der feit dem Jahre 1672 gewonnenen Weine nach der Güte der Jahrgänge; 4. Karte des Rhein- und Maingaues mit den Weinbergen nach der Güte in gewöhnliche, gute und vorzügliche geordnet. Vom Hof Geisberg, deffen Bewirthschaftung von Freiherrn v. Canftein dirigirt wird, war eine ftattliche Sammlung von Aehren- und Körnerproben ausgeftellt.
* Die ftatiftifche Zufammenftellung über den mittleren und niederen landwirthschaftlichen Unterricht in dem Jahresberichte des königl. preufsifchen Landes- Oekonomie- Collegiums pro 1872 läfst leider fehr viel zu wünfchen übrig. Vergl. auch Wilbrand's kritifche Briefe. Hannover 1873.