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Anlage, Einrichtung und Lehrmittel der Volks- und Mittelschule (Gruppe XXVI, Section 2/3) : Bericht / von Erasmus Schwab ..
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Geographifche Lehrmittel.

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dürfen. Was aber heute noch facultativ ift, das wird mit der Zeit hoffentlich nicht blos für die Realfchule, fondern auch für das Gymnaſium obligatorifch werden, wenn es nicht fchliefslich gar dahin kommen follte, dafs für die Geographie vollends eine eigene Gruppirung angeordnet wird.

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Der fpecielle Lehrplan für die Realfchule ift demjenigen für das Gymna­fium ähnlich, nur foll hier auch auf die gewerblichen und commer­ciellen Verhältniffe und Beziehungen der Staaten befonders Rückficht genommen werden. In der Phyfik wird als Lehrziel angegeben: für die unteren Claffen eine durch das Experiment vermittelte Kenntnifs der leichtfafslichften Naturerfcheinungen und ihrer Gefetze", für die oberen Claffen: ,, Verſtändnifs der bedeutendften Naturerfcheinungen und Naturgefetze, durch den elementar- mathematifchen Beweis gefichert; ferner Anwendung diefer Lehren auf das Gefammtbild der Erde, als eines aus Natur­körpern zufammengefetzten, einheitlichen, gefetzmäfsig ent­wickelten Ganzen". Aus der Naturgefchichte, die, wie die Phyfik, abgefehen von ihrer fonftigen Selbftftändigkeit, als eine unerlässliche Hilfswiffenfchaft für die Erdbefchreibung und Erdkunde angefehen werden mufs, weist der Lehrplan für die VII. Claffe u. A. Geognofie und Grundzüge der Geologie auf, verlangt ferner das Wichtigfte aus der Klimatologie, der Phyto- und Zoogeographie, oder geographifche Verbreitung der Pflanzen und Thiere.

Zur Heranbildung von Lehrkräften waren früher die Präparandien" beftimmt, wo die Schüler in verhältnifsmäfsig kurzer Zeit, fogar in fechs, ja drei Monaten, fich alle Kenntniffe aus den verfchiedenen Gegenftänden aneignen follten, in welchen fie fpäter felbft zu unterrichten hatten. Bei der äufserft dürftigen Vor­bildung, welche die Zöglinge in diefe Lehrerfchule mitzubringen pflegten, ift es begreiflich, dafs damit felbft den befcheidenften Anfprüchen kaum genügt werden konnte. Bei Lehrern, welche ihre didaktifche und pädagogifche Bildung an folchen Präparandien genoffen haben und noch jetzt im Lehramte thätig find, darf es nicht Wunder nehmen, wenn ihnen die Geographie, wenigftens in ihrer neueren Geftalt, vollständig fremd ift. Da kann leicht möglich fein, was erft neulich vor­gekommen, dafs ein Lehrer, als ihm von Seite der Schulbehörde eine fogenannte ,, ftumme" Karte von Sydow zum Gebrauche für den Unterricht überreicht wurde, die claffifche Erklärung abgab: Solche Karten kann man ja nicht brauchen, es fteht ja gar nichts d'rauf!!"

Die neu errichteten Bildungsanftalten für Lehrer und Lehre rinen umfaffen vier Jahrgänge. Der Lehrplan, in der Verordnung des Minifteriums für Cultus und Unterricht vom 19. Juli 1870 definitiv feftgefetzt, beftimmt den Unterrichtsgang in der Geographie, wie folgt:

Ziel: Verftändnifs der Karte und des Globus, Kenntnifs der Erdoberfläche in phyfikalifcher und politifcher Hinficht nach den wichtigſten Momenten, ins­befondere Europas und fpeciell Mitteleuropas; einige Uebung im Kartenzeichnen.

I. Claffe, wöchentlich 2 Stunden. Das Wefentlichfte aus der mathematifchen und phyfifchen Geographie mit vorwiegender Rückficht auf die nächfte Umgebung. Heimatkunde. Ueberfichtliche Kenntnifs der Erdoberfläche. Land und Waffer. II. Claffe, 2 Stunden. Elemente der Völker- und Staatenkunde. Die europäifchen Länder.

III. Claffe, 2 Stunden. Die aufsereuropäiſchen Länder.

IV. Claffe, 2 Stunden. Wiederholung des gefammten Lehrftoffes. Methodik des geographifchen Unterrichtes in der Volksfchule, insbefondere Anleitung, wie der Lehrer Heimatkuude zu behandeln hat.

Ausserdem enthält diefelbe Verordnung unter dem Artikel ,, Naturgefchichte" die für Geographie wichtige Beftimmung: Den Schlufs des naturgefchichtlichen Unterrichtes foll die phyfikalifche Geographie bilden, wobei das in den verfchiedenen Zweigen des naturwiffenfchaftlichen Wif­fens Gelehrte zufammengefafst und die gegenfeitige Bezie­

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