34
Alfred Klaar.
ihresgleichen finden. Einige Beftimmungen über die Prefsfreiheits- Verordnungen vom Jahre 1812( das vierte unter den Grundgefetzen des Reiches) mögen diefe Behauptung erhärten.
" Der Veröffentlichung einer Schrift", heifst es dort, darf keine Cenfur vorangehen und es find dazu keinerlei Privilegien erforderlich. Zur Herausgabe von Zeitungen oder periodifchen Zeitfchriften bedarf es nur einer Anmeldung beim Juftizminifter und das Gefuch kann nur dann abgewiefen werden, wenn der Anfucher wegen eines fchimpflichen Verbrechens verurtheilt oder für unwürdig erklärt worden ift, für Andere vor Gericht das Wort zu führen. Die idealfte Anforderung, welche bisher deutfche Journaliſten in ihren Verfammlungen geftellt haben, nämlich das Poftulat, dafs die Prefsdelicte keiner befonderen Behandlung unterzogen, fondern einfach unter das Strafgefetz geftellt werden, ift im Wefentlichen in Schweden verwirklicht. Es ift principiell in dem Grundgefetze über Prefsfreiheit ausgefprochen, deffen Beginn lautet:" Unter Prefsfreiheit verfteht man das Recht eines jeden Schweden, Schriften zu veröffentlichen, ohne dafs ihm zuvor von der öffentlichen Macht Hinderniffe in den Weg gelegt werden dürfen, fowie ferner, dafs er hernach wegen des Inhaltes derfelben nur vor einem gefetzlichen Richterſtuhle zur Verantwortung gezogen und in keinem anderen Falle dafür beftraft werden kann, als wenn diefer Inhalt mit einem deutlichen Geſetze im Widerfpruch fteht, welches gegeben ift zur allgemeinen Ruhe, ohne die allgemeine Aufklärung zurückzuhalten."
Die Buchdrucker- Kunft hatte fich in Schweden, das zu Ende des XV. Jahrhundertes zu den vorgefchrittenften civilifatorifchen Staaten zählte, fehr früh eingebürgert. Das ältefte in Schweden gedruckte Buch, das von wandernden Buchdruckern herrührte( Vita five legenda cum miraculis Katherinae) ift im Jahre 1474 erfchienen. Schon 1495 fcheint Schweden eine fefte Buchdruckerei befeffen zu haben; im Jahre 1740 gab es 18, im Jahre 1840 74, im Jahre 1870 143 Druckereien. Bücher waren in der fchwedifchen Ausftellung nur von zwei bedeutenden Firmen ausgeftellt: von Haegg ftroem und Norftedt& Söhne in Stockholm. letztere that fich durch die Ausstattung illuftrirter Werke hervor.
Die
Spanien hat auf unferem Gebiete zahlreiche Proben von Lehrbüchern, Erziehungsfchriften und eine reiche Auswahl der journaliſtifchen Literatur ausgeftellt. Streng wiffenfchaftliche und belletriftifche Werke waren fpärlicher vertreten; verhältnifsmäfsig am reichften die hiftorifchen und medicinifchen Schriften. Eine Durchficht der Lehrbücher zeigte, dafs der einfeitige clericale Geift den Unterricht noch immer beherrfcht. In den Zeitfchriften, von denen 75 ausgeftellt waren, war jedes Genre vertreten. Durch prachtvolle Ausftattung fiel das bei Miguel Guizarro in Madrid erfchienene, mit gefchmackvollen Lithochromien verfehene Werk ,, Die Frauen Spaniens" auf. Eine Revue der Archive, Mufeen und Bibliotheken lieferte die Redaction der, Revifta" in Madrid. Durch die Herausgabe von Volksgefängen erwarben fich Gimenez in Valentia und die, Comifion provincial de Guipuzcoa" Verdienfte. Literarifche Werke hatte Revilla y Alcántara in Madrid, philofophifche Bücher Cubé in Barcelona, eine reiche Volksbibliothek Bantinos in Barcelona und Gefchichtsbücher Martin Periz in Madrid ausgeftellt.
Portugal. Unter den Ausftellern Portugals kann nur die Nationaldruckerei in Liffabon, ein in feiner gefchichtlichen Entwicklung und fortdauernden Wirkfamkeit fehr bedeutungsvolles Inftitut, Anfpruch auf befondere Erwähnung und Würdigung erheben. Zwar hat die Buchdrucker- Kunft in Portugal fehr früh eine Heimftätte, gefunden; fchon aus den Jahren 1470 und 1474 datiren die von eingewanderten Deutfchen herrührenden erften Verfuche; 1489 wurde bereits eine fchöne, reine Ausgabe des Penthateuco hebraico veranſtaltet und als im Jahre 1580 der König Dom Manuel Allen, welche die Buchdrucker Kunft ausübten, diefelben Privilegien, Freiheiten und Ehren ertheilte, welche die Ritter feines