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Die Leistungen der Statistik und allgemeine Bildungsmittel (Gruppe XXVI, Section 6: Bildungswesen im weitesten Sinne.) ; Bericht / von J. Löwenthal
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J. Löwenthal.

widmenden Jugend durch Unterricht, Herbeifchaffung der ihr nöthigen Materialien und Geldbeiträge kräftig unter die Arme zu greifen, und nicht nur für die techniſche, fondern auch für die geiftige Entwicklung derfelben durch Vorträge über Archi­tektonik, Chemie, Geometrie, Kunftgefchichte u. f. w. zu wirken bemüht ift. Eine wohlorganifirte Zeichenfchule mit Werkſtatt und ein reich mit Modellen, Zeich­nungen und einer Bibliothek ausgeftattetes Muſeum ftehen ihr dabei zu Gebote, während gleichzeitig die im Muſeum ftattfindende permanente Ausstellung den Künftlern die Mittel zum Abfatze ihrer Arbeiten bietet und dem Publicum die Erzeugniffe der fchönen Künfte zur Anfchauung bringt. Als ein erfreuliches Moment wollen wir noch erwähnen, dafs auch in Finnland das Volksfchulwefen in lebhafter Entwicklung begriffen ift. Seit dem Erlaffe einer Verordnung vom Jahre 1866, welche allen Ortfchaften die Errichtung von Schulen als Pflicht auf­erlegt, haben 112 Gemeinden auf dem Lande 190 höhere Volksfchulen gegründet und auch in den Städten geht die Organiſation des Volksunterrichtes vorwärts. Drei Seminarien forgen für die Heranbildung von Lehrern und Lehrerinen und der Staat felbft unterhält 9 vollſtändige Lehranstalten mit fieben Claffen, 12 höhere, 33 niedere Elementarfchulen und 3 Lyceen. Aufserdem gibt es in Finnland 4 Taubftummen- Schulen und 2 Lehranstalten für Blinde. Die kaiferliche Alexander­Univerfität, früher in Abo, feit 1827 in Helfingfors, wirkt fortbildend mit ihren vier Facultäten, ihrer 120.000 Bände umfaffenden Bibliothek und ihren mannig. faltigen wiffenfchaftlichen Anftalten und Sammlungen. Sie wurde im Jahre 1870. von 701 Studenten befucht, ift fehr reich dotirt und ihre Einkünfte beliefen fich auf 1,162.153 Mark.

Griechenland.

Um die literarifche Thätigkeit in Griechenland zu beurkunden, hat die Commiffion zur Ermunterung der nationalen Induftrie in Athen einen Catalogue raisonné" über die während der Jahre 1868-1872 veröffentlichten Bücher für die Weltausftellung verfaffen laffen. Derfelbe erftreckt fich allerdings über eine anfehn­liche Zahl der verfchiedenartigften Schriften und zeigt, dafs man in allen Rich­tungen des Wiffens anderen in der Bildung vorgefchrittenen Ländern nachzuftreben bemüht ift; allein die meiften Bücher beftehen in Ueberfetzungen aus fremden Sprachen und auch die Wahl der berücksichtigten Werke erfcheint uns gerade nicht als eine glückliche. Mehrere ganz unbedeutende Bücher find aus ihrer ver­dienten Vergeffenheit hervorgezogen worden, während gediegene Werke nur in äufserft fpärlicher Zahl beachtet wurden. Einen eigenthümlichen Eindruck machte es auf uns, dafs deutfche Bücher erft aus franzöfifchen Uebertragungen Zugang zum griechifchen Idiom fanden.

Sehr eingehend ift das Zeitungswefen in einer vom griechifchen Minifterium veranlafsten Sammlung der in Griechenland erfcheinenden Journale behandelt worden. Vor der Revolution im Jahre 1820 gab es dort keine einzige Buch­druckerei. Die erfte entſtand im Jahre 1822 auf der Infel Hydra, eine andere im folgenden Jahre in Athen und in Miffolonghi, und eine vierte im Jahre 1824 in Nauplia, zum Drucke der amtlichen Zeitung. Nach der Unabhängigkeitserklärung wurden während der Präfidentfchaft Kapodiftrias' mehrere Bücher und Journale und in gröfserer Menge nach der Gründung des Königthums veröffentlicht. Bis zum Jahre 1837 war die Preffe vollkommen frei. Die fteten heftigen Anfeindungen, die diefelbe fich gegenüber der baierifchen Armee erlaubte, veranlafste die Regie­rung zum Erlaffe eines Prefsgefetzes, welchem zufolge jedem Journale ein verant­wortlicher Redacteur vorftehen musste, welcher das 25. Lebensjahr erreicht, feine Univerfitätsftudien zurückgelegt und eine Caution von 5000 Drachmen geleiftet hat. Im Jahre 1843 wurde wieder unumfchränkte Prefsfreiheit eingeführt. Die Zahl der Journale nahm alsdann ungemein zu, allein diefelben liefsen fich fo fchonungslos über die Privatverhältniffe der bürgerliche Gefellſchaft wie des