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Russland : Bericht / von Wilhelm von Lindheim
Entstehung
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Wilhelm von Lindheim.

des Krimkrieges reorganifirt wurde; gab man der Bronze den Vorzug; nach dem Feldzuge von 1866, wo fich die preufsifchen Gufsftahl- Gefchütze fo gut bewährt hatten, ging man zum Gufsftahl über, und es war fchon nahe daran, dafs die Bronzegefchütze ganz verdrängt worden wären. Da trat abermals eine Schwankung zu Gunften der Bronze ein, und diefe ift in diefem Augenblicke entfchie­den die vorherrfchende. Aus diefem Metalle find auch die ruffifchen Mitrailleufen oder Kartätfchgefchütze, wie man fie hier nennt. Man fcheint hier bis jetzt noch eine befondere Vorliebe für diefe Gefchütze zu befitzen; wenigftens läfst man fie bei den Manövern immer tüchtig knallen.

Eine Eigenthümlichkeit der ruffifchen Artillerie find die fogenannten Scharochen. Es find diefs Gefchoffe, die einen cylindrifchen, mit Bleikugeln gefüllten Hintertheil haben, während der vordere Theil aus einer runden Kugel befteht. Wenn die im cylindrifchen Theile befindliche Sprengladung durch den Percuffionszünder zum Explodiren gebracht wird, löft fich die Rundkugel vom übrigen Gefchofs ab und wirkt nun felbftſtändig. Mit diefen Gefchoffen ift man alfo im Stande, gleichzeitig die feindlichen Tirailleure und ihre Referven zu befchiefsen. Man ift in Rufsland fehr für diefe Gefchofsart eingenommen, und wenn die augenblicklich noch hinfichtlich der Zerftörungskraft der Scharochén angeftellten Verfuche günftig ausfallen, fo wird die ruffifche Feldartillerie in Zukunft überwiegend mit diefer Gefchofsart ausgerüftet werden. Im übrigen Europa fcheint man von der Exiftenz derfelben bis jetzt wenig gewufst zu haben. Die Befpannung der ruffifchen Artillerie ift wo möglich beffer wie je zuvor und geradezu prachtvoll; ich zweifle fehr, dafs diejenige irgend einer anderen Armee fich mit derfelben meffen kann.

Wenn ich meine obigen Ausfprüche über die ruffifche Armee in einem kurzen Urtheil zufammenfaffe, fo mufs dasfelbe alfo lauten, dafs diefelbe in den meiften Beziehungen auf einem fehr guten Wege, jedoch in mancher Hinficht noch ziemlich weit vom Ziele entfernt ift.

Bezüglich des Gefetzes über die allgemeine Militär- Dienftpflicht, deren Einführung in Rufsland feit langer Zeit angeftrebt wird und von welcher man fich mit Recht grofsartige Erfolge verfpricht( nach dem Golos" würden 3,500.000 bisher militärfreie junge Leute militärpflichtig werden), hat am 29. December 1873 die letzte Plenarfitzung des Reichsrathes ftattgefunden, und durch das kaiferliche Manifeft vom 13. Januar ift dasfelbe nun auch bereits in Kraft getreten. Rufsland fteht alfo mit dem Jahre 1874 in diefem mächtig wir­kenden Syfteme der Gleichftellung aller Stände und Berufe, in diefer wichtigſten Pflicht jedes Staatsbürgers dem übrigen Europa gleich! Immer allgemeiner wird erkannt, dafs die Aufhebung der bisherigen Befreiung des Adels vom per­fönlichen Militärdienfte, fowie das Wegfallen der Möglichkeit für die Reichen, fich durch Geld demfelben zu entziehen, ein ebenfo wichtiger Schritt auf der Bahn der Reformen ift, als es die Befeitigung der Leibeigenfchaft und die gegenwärtige Einrichtung des gefammten Juftizwefens war. Es kann zwar nicht fehlen und wird nicht fehlen, dafs die praktiſche Anwendung des neuen Gefetzes, namentlich in den erften Jahren, ebenfo viele Uebelſtände hervorrufen und Enttäufchungen mit fich führen wird, als es in Folge der Aufhebung der Leibeigenfchaft und Einfüh­rung der Gefchwornengerichte der Fall gewefen ift, und ebenfo wird es in den erften Jahren der Wirkfamkeit des neuen Militär- Dienftgefetzes nicht an einzel­nen Vorkommniffen fehlen, welche den gegenwärtigen Gegnern desfelben Recht zu geben fcheinen. Welches auf die Allgemeinheit angewendete Princip gäbe aber nicht Veranlaffung zur Befchwerde in einzelnen Fällen! Der Adel kann es nicht verwinden, dafs ihm abermals eine feiner wefentlichften Prärogativen dadurch genommen wird, obgleich der ruffifche Adel thatfächlich auch bisher in der Armee gedient hat, aber freilich auf dem Wege durch die Cadettenanſtalten, nicht durch den Eintritt in Reih' und Glied, wie das neue Gefetz jetzt von ihm verlangt. Die Gerechtigkeit fordert indeffen, hinzuzufügen, dafs nicht der Adel