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Russland : Bericht / von Wilhelm von Lindheim
Entstehung
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Rufsland.

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Arbeitslo hn.

Die wichtigfte Begünftigung vor dem Jahre 1861 war für die Landwirth­fchaft die Billigkeit, ja man kann fagen, die Koftenfreiheit des Arbeitslohnes, ver­bunden mit der Gewifsheit, dafs die Arbeitskraft niemals fehlen konnte. Eine grofse Anzahl der Grundbefitzer fand fich aus diefem Grunde veranlafst, bei der landwirthschaftlichen Erzeugung nur zwei Elemente functioniren zu laffen. Es war diefs Boden- und Arbeitskraft. Das Capital wurde nur verwendet, fo weit es unum gänglich nöthig war.

Wenn nun auch kurze Zeit vor der Aufhebung der Leibeigenfchaft, 1857, fich die Summe der Vorfchüffe, welche den Grundbefitzern durch die alten Creditinftitute gegeben wurden, auf 425 Millionen Rubel belief, fo kann man doch annehmen, dafs diefe Vorfchüffe der Landwirthschaft nur in einem fehr kleinen Mafse zugute kamen, und hierin lag wohl auch die Urfache, dafs eine nur fehr ober­flächliche Bewirthfchaftung ftattfand.

Die Aufhebung der Leibeigenfchaft hat diefen Zuftand wefentlich geändert. Vor Allem liegt diefs darin, dafs von diefem Zeitpunkte ab die Handarbeit bezahlt werden musste, wodurch eine andere Culturmethode, das heifst eine intenfive Wirthschaft durchaus nothwendig wurde.

In gleicher Weife fahen fich die Bauern, welchen von diefem Zeitpunkte an die Früchte ihrer Arbeit vollſtändig gehörten, veranlafst, der nationalen Kraft ein gröfseres Refultat als bisher abzugewinnen. Die grofse Majorität der Grund­befitzer wurde noch unverhofft von diefer grofsen Reform überrafcht, und hat im Anfang wenigftens nur fehr unvollständig reüffiren können, um die Aufgabe zu erfüllen, welche nunmehr nothwendig wurde. Aufserdem kam noch ein zweiter Umftand hinzu, der die Situation nicht unwefentlich verfchlimmerte. Man weifs nämlich, dafs die Creditinftitute kurze Zeit vor der Aufhebung der Leibeigen­fchaft aufgehört hatten, den Grundbefitzern Vorfchüffe zu geben, und ehe andere Inftitute an die Stelle traten, um dem acut auftretenden Uebel der Creditentziehung entgegenzutreten, fand fich eine grofse Anzahl von Grundbefitzern in fo traurigen finanziellen Verhältniffen, dafs fich diefelben wohl oder übel gezwungen fahen, ihren Grundbefitz manchmal um jeden Preis zu verfchleudern. Diefem Umftande darf wohl auch zugefchrieben werden, dafs die Loskauf- Briefe, welche die Grund­befitzer als Ablöfung für die Leibeigenen erhielten, in grofsen Maffen an den Markt kamen, dadurch im Curfe verloren und auf diefe Weife das Opfer, welches gebracht werden musste, theilweife in erfchreckendem Mafse und zum Ruine eines grofsen Theiles der Grundbefitzer erhöhten. Wenn man noch hinzurechnet, dafs auf Grund der alten Vereinbarung mit den Creditinftituten diefe alten Vor­fchüffe in dem Augenblicke fällig wurden, als die bäuerliche Arbeit freigegeben war, fo kann man fich von der Geldverlegenheit des Grofsgrundbefitzes unter Berücksichtigung aller diefer erfchwerenden Umstände wohl einen Begriff

machen.

Diefe Nothlage, welcher die neuen Bodencredit- Banken nur fehr unvoll­ftändig abhelfen konnten, machte es, wie bereits erwähnt, einem grofsen Theil der Grundbefitzer unmöglich, ihre Grundftücke mit Zuhilfenahme von bezahlten Arbei­tern auszubeuten, und es war daher nothwendig, verfchiedene andere Mittel anzuwenden, die natürlicher Weife weit weniger vortheilhaft fein konnten, als die einzig richtige Bewirthfchaftung durch bezahlte Arbeiter.

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Eine Anzahl von Befitzern fand fich aufserdem in einer noch viel fchlim­meren Pofition; es waren diefs jene, welche von dem fogenannten, Obrok" gelebt hatten, diefe Leute befafsen eine Anzahl Leibeigene, welchen fie das ihnen früher gehörige Terrain vollftändig zur Bearbeitung übergeben hatten, wogegen fie von den Leibeigenen eine jährliche in Geld zu zahlende Abgabe erhielten. Da diefe Befitzer nicht auf ihren Gütern wohnten und keinerlei landwirthschaft­

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