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Wilhelm von Lindheim.
liches Inventar befafsen, fo war es ganz natürlich, dafs diefelben, nachdem die früher von den Leibeigenen bearbeiteten beften Terrains vollſtändig in deren Befitz übergegangen waren, während der Befitzer die fchlechten Terrains und auch diefe ohne jegliches Inventar übernehmen mufste, im Augenblicke der Befreiung fich in einer fehr kläglichen Pofition befanden. Meiftentheils haben diefelben fich dann veranlafst gefehen, auch diefe Terrains, natürlich unter fehr ungünftigen Verhältniffen, den frei gewordenen Bauern zu übergeben, da fie kein Geld hatten, um Inventar anzukaufen, und ebenfo wenig, um die freien Arbeiter zu bezahlen.
Unter diefen fchon fehr erfchwerenden Calamitäten war es ein weiteres Unglück, dafs im Augenblicke der Emancipation die Handarbeit, refpective der Preis derfelben, den gröfsten Schwankungen ausgefetzt war, welche jede Berechnung unmöglich machten.
Es ift aus den Arbeiten der Commiffion zu erfehen, dafs der Preis für den Handarbeits- Tag im Süden zwifchen 30 Kopeken und 3 Rubeln gefchwankt hat. War es einerfeits als Glück anzufehen, dafs nunmehr jeder Bauer auch wirklich Grundbefitzer wurde, fo mufste es für die früheren Grofsgrundbefitzer als Unglück an gefehen werden, dafs dadurch eine folche Concurrenz für die Handarbeit gefchaffen, dafs es unter Umständen unmöglich war, fich überhaupt bezahlter Arbeiter zu bedienen. Es mufs indeffen dennoch erwähnt werden, dafs in einzelnen Gegenden Rufslands die Verhältniffe beffer find, beiſpielsweife in den baltifchen Provinzen, in Kiew, Podolien, Wolhynien und einigen Gouvernements des Centrums, wo die Bevölkerung weniger zerftreut und folgerichtig das Angebot der Handarbeit ein grofses ift.
In diefen Gegenden ift auch in der That der Bodenbau durch bezahlte. Arbeit gang und gebe, und zwar wird hier auf den Tag gezahlt, fehr oft auch für ein ganzes Jahr oder auf eine Saifon abgefchloffen, und es ift möglich, den vollftändigen Bedarf an Arbeitskraft an den Orten felbft zu erhalten.
In einigen Gouvernements des Südens und Südweftens in Jekaterinoflaw, Cherfon, Samara, Befsarabien und Taurien tritt ein gleiches Verhältnifs zu Tage.
In diefen Provinzen ift das Terrain reichlich unter die Bauern vertheilt worden, und deren Exploitation genügt, um fie zu befchäftigen; jedoch kommt nach diefen Provinzen eine grofse Anzahl von Arbeitern, welche nach ihrer Heimat zurückkehren, fobald der Winter hereinbricht. In anderen Landftrichen wo die eigenthümlich überlaffenen Terrains unzureichend find, und da, wo es an Weiden und Wiefen mangelt, exiftirt der Gebrauch, die Arbeiter dadurch zu bezahlen, dafs ihnen der Nutzbrauch der Grundftücke überlaffen wird. In diefen Gegenden hat fich die Abhängigkeit des Kleinbefitzers von den Grofsbefitzern theilweife vollftändig erhalten, und man findet daher beiſpielsweife im Gouvernement Orel ein ähnliches Verhältnifs, wie vor der Emancipation. Sehr originell ift die Art und Weife, wie in einzelnen Gouvernements die Ernte eingebracht wird; in Koftroma nämlich ist es üblich, dafs während der Feiertage das Mähen und Einbringen des Getreides von den gefammten Einwohnern des Ortes im freundſchaftlichen Wege für den Grofsgrundbefitzer vollzogen wird. Es wird hiefür kein feftgefetzter Tageslohn gezahlt, dagegen den Arbeitern Speife und Trank nach Belieben verabreicht, und es kommt daher manchmal vor, dafs die Koften der Ernte theuerer kommen, als es gegen Baarbezahlung der Fall gewefen wäre.
In den baltifchen Provinzen, wo, wie bekannt, die Landwirthfchaft weiter vorgefchritten ift, als in dem übrigen Rufsland, hat fich für den Befitzer wie für den Arbeiter ein gleich günftiges Verhältnifs eingebürgert. Der Arbeiter erhält dafür, dafs er die Verpflichtung übernimmt, für den Befitzer zu arbeiten, Wohnung, Garten und ein Stück Feld, welches er für feine eigene Rechnung bearbeitet, wobei er aber noch Zeit gewinnt, drei bis vier Tage per Woche gegen einen extra bewilligten Lohn für den Eigenthümer zu arbeiten.