Rufsland.
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Wir haben hier von der Theuerung des Lohnes und von der Schwierigkeit, fich überhaupt Arbeiter zu verfchaffen, gefprochen; aber abgefehen davon, finden wir in der Aufzeichnung der landwirthschaftlichen Enquête noch anderer grofser Schwierigkeiten, welche für den Grundbefitzer obwalten, Erwähnung gethan. Der Arbeiter ift feit der Emancipation fo wird wenigftens behauptet träge und böswillig geworden, und es follen die Fälle häufig genug vorkommen, wo derfelbe von mehreren Befitzern gleichzeitig Vorfchüffe nimmt und die Gegenleiftung keinem einzigen zu Gute kommt. Die Verlegenheiten, die hiedurch bereitet werden, find umfo gröfser, als die Vernachläffigung eingegangener Verpflichtungen meiftentheils in die wichtigſte Zeit, in die Zeit der Ernte, fällt und aufserdem die Geldverlufte, welche dadurch veranlasst werden, nicht gering find. Bei der grofsen Ausdehnung, welche die Diftricte der Friedensrichter haben und bei der Langwierigkeit des Civilprocefs- Verfahrens wird eine Klage in diefer Richtung meift gegenftandslos und die Verlegenheit des Grofsgrundbefitzers eine fehr grofse; eine gewiffe Berechtigung läfst fich diefer Klage nicht abfprechen; es ift aber auch dahinzuftellen, ob nicht auch von Seite des Grundbefitzers oftmals Pflichtverletzungen vorgekommen find.
Es darf daher aus dem Vorftehenden mit Recht gefchloffen werden, dafs behufs Löfung einer der wichtigften und vitalften Fragen für die Entwicklung der Landwirthschaft in Rufsland eine beffer geregelte Gefetzgebung gefchaffen werden mufs, die das Verhältnifs zwifchen Arbeiter und Arbeitgeber, wie es fchliefslich in der ganzen civilifirten Welt jetzt der Fall ift, in präcifere Form zu bringen geeignet ift.
Als Entfchuldigung für die verfchiedenen Contractbrüche, deren fich die Arbeiter fchuldig machen, mufs angeführt werden, dafs der ruffifche Bauer fich feiner Verftöfse gegen das Gefetz in den meiſten Fällen nicht genau
bewusst ift.
Von dem Zeitpunkte an, wo das Gefetz dem Volke beffer bekannt. fein wird, werden wohl auch diefe jetzt oft wiederkehrenden Streitigkeiten behoben werden.
Die Schwierigkeiten, welche aus allen diefen, wir müffen fagen, abnormen Verhältniffen entſpringen, haben auch, wie im Eingange erwähnt, zu der verfchiedenen Art der Feldbeftellung geführt..
Entlohnung durch Terrain.
Ueberlaffung. Verpachtung. Wir finden in einigen Gegenden, dafs der Arbeiter nicht blos feine Handarbeit liefert, fondern feine vollſtändigen Ackerwerkzeuge beiftellt und in vielen Fällen die Beftellung und die vollftändige Ernte nach einem vorher vereinbarten Preife in diefer Weife ausgeführt wird.
In vielen Gegenden des Südens ift es ferner Sitte, dafs ein Theil der Ernte den Arbeitern als Arbeitslohn ausgefolgt wird, und dafs fomit Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch gleiche Intereffen verbunden find. Es ift wohl natürlich, dafs alle diefe zur Gewohnheit gewordenen Landbebauungs- Methoden nur Nothbehelfe genannt werden können, denn auf eine gefunde und fortfchreitende Ackerbeftellung kann man auf diefe Weife nie und nimmermehr hinwirken. Es mufs im Gegentheil conftatirt werden, dafs überall, wo diefer Abufus ftatthat, der Landbau in vollſtändiger Stagnation fich befindet, und es gehört zu den ernfteften Aufgaben der leitenden Behörden, diefen Uebelftänden gegenüber Abhilfe zu fchaffen. Die Arbeitstheilung ift in der Landwirthschaft aufserordentlich nützlich; jedoch ift es als Verderb und als ein grofser Fehler zu betrachten, wenn die Verpachtung der Terrains fich auf kurze Zeit befchränkt. Die Verpachtung auf diefe kurzen Ter