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Russland : Bericht / von Wilhelm von Lindheim
Entstehung
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Rufsland.

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Anders geftalten fich die Dinge, fobald eine Gefellſchaft in die Rechte einer juriftifchen Perfon tritt. Sie hat als folche das Recht, zu kaufen und zu ver­kaufen, Verpflichtungen einzugehen, fowie rechtskräftige Verträge abzufchliefsen. Ob fich diefes Recht freilich fo leicht jenen wandernden Genoffenfchaften vindi­ciren liefse, welche bei den erften Nachtfröften nach allen Himmelsrichtungen aus­einanderftieben, ift eine andere Frage.

Rufsland befitzt, fo fchliefst der Artikel des Monde ruffe", eine Anzahl eingetragener, mit gefetzlichen Rechten ausgeftatteter Genoffenfchaften; fo bei­fpielsweife die St. Petersburger Börfe, welche Statuten und Vermögen befitzt und deren Exiflenz gefichert ift. Kann man mit ihr die grofse Mehrheit unferer Arbeiter­affociationen vergleichen?*

Nachdem wir hier diefes intereffante Gutachten wiedergeben, können wir es uns nicht verfagen, unfere Anfichten wie folgt zu präcifiren:

Das Genoffenfchaftswefen hat, trotz der mangelnden gefetzlichen Regelung, in Rufsland tiefe Wurzeln gefchlagen; alle Verhältniffe, alle Claffen der Gefellſchaft hat der Affociationsgeift ergriffen. Die Tendenz zu gemeinfamer Thätigkeit, zu gemeinfamer Combination ift in Rufsland zweifelsohne ftärker als anderwärts. In einigen Provinzen find alle Einwohner Töpfer, während fie in anderen fämmtlich Seiler und Sattler find. Die Gouvernements Perm und Nowgorod erzeugen Leder und Eifenwaaren, das Gouvernement Jaroflaw Leinenftoffe. Auf einem Gute find fämmtliche Bauern Lichtzieher, auf einem anderen Hutmacher, auf einem dritten Schmiede, die fich hauptfächlich mit der Verfertigung von Aexten befchäf­tigen. Die Familien eines Diftrictes vereinigen fich zu einer Art von Genoffen­fchaft, befchaffen gemeinſam das Rohmaterial, verkaufen gemeinfam die Erzeug­niffe ihrer Arbeit und vertheilen den Ertrag unter einander. Ebenfo zweckmäfsig hat fich die Vereinigung der Laftträger und Comptoirdiener etc. in den Hafen­und Haupt- Handelsftädten erwiefen. Endlich hat fich die Affociation behufs Aus­führung der Erdarbeiten bei den Eifenbahn- Bauten auch vollständig bewährt, und wenn Klagen vorkommen, fo find fie ftets weit weniger gegen die Arbeitnehmer, als gegen den Arbeitgeber gerichtet. Die Mitglieder diefer Verbände gehören meift der ländlichen Bevölkerung an. Die Sicherheit, welche der Unternehmer findet, welcher fich der Dienfte derfelben bedient, befteht gewöhnlich in hinter­legten Cautionen, und hat fich auf diefe Weife ein ganz präcis geregelter Gefchäfts­gang herausgebildet, welcher ohne gefetzliche Ueberwachung doch verhältnifs­mässig felten zu Unzukömmlichkeiten führt und zu Klagen Anlafs gibt. Wir fehen alfo in Rufsland bereits eine Volksinftitution beftehen, welche im weftlichen Europa noch lange Gegenftand eingehender volkswirthschaftlicher Studien bilden wird. Die praktifchen Refultate, welche diefelbe fchon jetzt gezeitigt hat, find fo bedeutend und gewichtig, dafs auch wir diefen erfreulichen Nützlichkeitsbeweis des Selfgovernments durchaus nicht durch gefetzliche Vorfchriften eingeengt fehen möchten. In originellfter Weife erftreckt fich diefe Inftitution bis an die Grenzen Afiens, und wenn eine directe Einflufsnahme hierauf durchaus gewünſcht wird, fo möge fie durch Errichtung von technifchen Schulen, durch Anftellung

* Das ,, Journal de St. Pétersbourg" bemerkt hiezu:

Uns fcheint es im Gegenfatz zu dem ,, Monde ruffe", dafs diefes Princip der Collec­tivarbeit, wie es vorzugsweife im nördlichen Rufsland beliebt ift, auch wiederum feine unver­kennbaren Vortheile habe. Wollte man gewiffe Unzukömmlichkeiten, welche allerdings nicht abgeleugnet werden können, mittelft complicirter Formalitäten, die zu dem Zwecke und dem meiftens nur periodifchen Beftande diefer Gefellſchaften in gar keinem Verhältniffe ftünden, gewaltfam erfticken, fo hiefse das, das Kind mit dem Bade zugleich ausfchütten. Mit dem Tage, an welchem den Affociationen die Conftituirung nur unter Erfüllung gewiffer Vorbe­dingungen geftattet ift, würden zahllofe Arbeitskräfte, denen die Affociation unter den gege­benen Verhältniffen nicht möglich ift, dem Lande verloren gehen. Um die Unternehmer gegen übelwollende Gen offenfchaftsmitglieder ausreichend zu fchützen, genügt es, wie uns fcheinen will, dafs ihre Verträge durch die Friedensrichter oder die Bezirksämter legalifirt werden. Ein folches Verfahren hätte wenigftens den Vorzug, bei Vermeidung grofser Koften unverhält nifsmäfsige Schreibereien und langwierige Scherereien zu vermeiden.