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Persien : Bericht / on J. E. Polak
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Dr. J. E. Polak.

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angeftammten Tribuschefs( Ilchani), der, wenn von türkifchem Stamm, im Seniorat folgt. Diefer ift für die inneren Angelegenheiten, Militärftellung, Polizei und Steuern feines Stammes verantwortlich. Früher waren die Gouverneure der Provinzen theils Prinzen aus der königlichen Familie, theils angeftammte Lehens­herren, wie der Vali von Kurdiſtan, oder andere dazu defignirte Notabeln aus dem Beamtenftande. In der neueften Zeit befolgte man jedoch die Politik, ausfchliefs­lich Prinzen zu diefem Poften zu befördern. Durch diefes Syftem wurden zwar hie und da vorkommende Meutereien zurückgehalten, es trat jedoch dadurch der grofse Nachtheil ein, dafs die Prinzen bei geringerer Verantwortlichkeit gegen­über der Krone ihrer Raubgier und Habfucht frei die Zügel laffen, kein anderes Intereffe kennen, als fich zu bereichern, Schätze und Frauen zu fammeln, wenn auch ganze Provinzen darüber zu Grunde gehen follten und die Unterthanen aufs Aeufserfte getrieben werden. Da nützt keine Klage vor dem Gouverneur oder Minifter, fie wird unterfchlagen, und follte es Einer wagen, in die Hauptftadt abzugehen, um in einer Bittfchrift fein Anliegen vor dem König der Könige mit dem Titel ,, der Born der Gerechtigkeit" vorzutragen, fo wird er durch nach­gefchickte Boten aufgefangen und für feine Kühnheit gezüchtigt. Die Art der Beftellung der Gouverneure, ihr Willkür- und Erpreffungsfyftem find die Grund­übel des Staates, die Urfache der Verarmung, Entvölkerung und Auswanderung. Was nützen promulgirte Gefetze, welche Moslims, Chriften, Juden und Gebern gleichftellen, wenn fie der Gouverneur nach Gutdünken umgeht? Infolange nicht eine Art Provinzialrath, eine freie Gemeindevertretung und Verwaltung eingeführt wird, ift für das Land kein Heil zu erwarten. Leider dürfen wir eine ähnliche Einrichtung von der jetzigen Regierung kaum hoffen, die fich in kleinlichen Intriguen und in der Phrafe aufzehrt.

Die Staatsrevenuen fliefsen aus der directen Befteuerung von Grund und Boden in Geld und Naturalien, aus jener von dem Viehftand der Nomaden und aus dem Einkommen der Zölle für Aus- und Einfuhr. Jedoch fliefsen die Ein­kommen nicht in eine Centralcaffe, fondern jede Provinz deckt vorerft ihre Ausgaben für die Verwaltung, Militärftand etc., und fchickt den Ueberfchufs in die Hauptftadt oder erhält von diefer das allfällige Deficit. Die fämmtlichen Revenuen werden in guten Jahren auf 3 Millionen Ducaten, beiläufig 17 Mil­lion Gulden gefchätzt.

Die gefammte Kriegsmacht Perfiens, über welche im Namen des Schah der Sadr- azan( Grofsvezier) den Oberbefehl führt, befteht aus circa 60.000 Mann, welche in die reguläre Armee( Nizam) und die irregulären Aufgebote( Redif) ein­getheilt find. Den europäiſchen Inftitutionen entgegen, bilden die Redifs die eigentlichen Kerntruppen. Sie werden von ihren Stammeshäuptlingen, welche zugleich ihre Commandanten find, berufen. Sie beftehen meift aus Reitern, die fich felbft bewaffnen, equipiren und remontiren und Sold nur dann erhalten, wenn fie zum Dienfte berufen find.

Die reguläre Armee beſteht aus 75 nach der Heimat benannten Regi­mentern, welche nach den zwölf Provinzen in ebenfo viele Corps eingetheilt find. Die Ordre de bataille ift ftets wechfelnd, und find die Garni fonen von den Ergän­zungsbezirken meift fehr entfernt. Während der Abwefenheit des Schah find die Truppen concentrirt, und zwar in Teheran elf, bei den anderen gröfseren Städten je fechs Regimenter.

Die Ergänzung der Truppen ift willkürlich, und haben die Bezirke blofs eine ihnen beftimmte Zahl Köpfe zustellen, berechnet nach der zu liefernden Steuer, fo dafs jede Gemeinde für je 14 Toman, die fie der Regierung aufser dem Zehent bezahlt, einen Mann ftellt, wobei, da Stellvertretung geftattet ift, weder auf phyfifche, noch auf moralifche Tauglichkeit geachtet wird. Die Dienftzeit ift lebenslänglich; doch werden die Mannfchaften nach 3 bis 4 Dienftjahren auf die gleiche Anzahl von Jahren beurlaubt, nachdem fie bei der nur nominellen Exiſtenz von Spitälern meift decimirt worden find.