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Kreuzungspunkten der Verkehrslinien gelegenen Vermittlungs-Stationen platzgreifen, da die Vermehrung der kleinen Stationen im Vereine mit einer angemessenen Tarifreduction auch eine entsprechende Zunahme des Brief- und Depeschen-Verkehrs zur Folge haben wird.
Die Einbeziehung sämmtlicher Post- und Telegraphen - Bediensteten in einen gemeinschaftlichen, also grösseren Personalstatus, innerhalb dessen jedem Einzelnen das Avancement mehr als jetzt erleichtert wird; die Regulirung des leitenden Personalstandes bei den combinirten Stationen durch die s$hon aus Rücksichten des Subordinations-Verhältnisses gebotene Verleihung eines höheren Ranges an den Amtschef; die Bewilligung einer Provision für die den Brief- und Depeschen- Markenverschleiss besorgenden Beamten und andere ähnliche Massregeln, welche sich anlässlich der Vereinigung des Post- und Telegraphenwesens als nothwendig oder opportun herausstellen werden, werden die Combinirung der eben genannten Communications-Institute für das dabei bedienstete Beamten-Personale noch günstiger gestalten.
Was die Nebenstations-Aufseher betrifft, so werden dieselben, wie wir bereits angedeutet haben, entweder bei den grösseren Stationen als Manipulanten Verwendung finden, oder nach Massgabe der individuellen Befähigung bei kleineren Aem- tern als wirkliche Beamte zur Versehung des Post- und Telegraphendienstes untergebracht werden können j denn es ist kein Grund vorhanden, diese Kathegorie von Bediensteten, welche sich aus einem Stande recrutirt, aus dem schon manche tüchtige Arbeitskraft der Telegraphen-Anstalt hervorgegangen ist, nachdem man ihr die wichtigeren Functionen anvertraut hat, zum Stillstände zu verurtheilen, da es sich im Gegentheil empfiehlt, dieselbe durch
die Aussicht auf eine weitere Verbesserung ihrer Lage, und Stellung strebsamer zu machen. Ein anderer Theil der Stationsführer könnte eine solche Verbesserung und einen Impuls zu eifriger Pflichterfüllung darin finden, wenn man für die Linien-Aufsicht nicht nur nominelle, sondern wirkliche Oberaufseher creiren würde, denen die Ueberwachung der Dienstleistung der eigentlichen Aufseher zustünde.
Unfähige Individuen werden sich natürlicherweise, wie bisher, so auch künftig begnügen müssen, wenn man sie dort verwendet, wo man sie eben brauchen kann.
Nachdem wir nun den Process, durch welchen die Vereinigung der Post- und Telegraphen-Anstalt durchgeführt werden könnte, in seinen Umrissen dargestellt haben, wollen wir noch die wesentlichsten Einwendungen, welche gegen unseren Vorschlag erhoben werden dürften, berühren und deren Unhaltbarkeit sofort darthun.
Unsere Gegner behaupten z. B. die Verschmelzung des österreichischen Post- und Telegraphenwesens sei schon im Jahre 1852 versucht worden, habe sich aber als so unpraktisch erwiesen, dass man nicht mehr daran denken könne, sie noch einmal durchführen zu wollen. Dagegen haben wir nur zu bemerken, dass das angebliche Misslingen des fraglichen Versuches nicht dem Principe, sondern seiner Durchführungsweise zur Last gelegt werden muss. Die Tclegraphenämter waren nämlich damals nur in administrativer Beziehung denPostdirectionen, in technischen Angelegenheiten aber den technischen Commissären der General-Inspection für Communicationen untergeordnet. Die Unmöglichkeit , den Begriff des technischen und administrativen Dienstes und den Wirkungskreis der Postdirectionen und der technischen Commissäre für alle Fälle klar und unwandelbar festzusetzen, erzeugte