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menfassen lässt: Verkehr sehr stille, finanzielles Ergebniss befriedigend.
Im Verlaufe unserer Berichterstattung werden über jeden Specialpunkt die nö- thigen statistischen Nachweise gegeben werden.
Wir haben ungeachtet des geringen Aufschwunges der Telegraphie unsere ganze Aufmerksamkeit allen denjenigen neuen Verbesserungen zugewandt, die irgendwie in diesem Gebiete eingeführt werden konnten; ganz besonders suchten wir die Vortheile, welche dieselbe dem Verkehrsleben darbietet, immer mehr der allgemeinen Anwendung und Benutzung zugänglich zu machen durch Herabsetzung der Gebühren, Ausdehnung des Netzes, Vermehrung der Bureaux , sowie durch Belebung des Eifers und der Thätigkeit der Angestellten.
Die Ermassigung der internen Taxen und die daraus sich ergebende Erweiterung des Telegraphennetzes bildeten den Gegenstand unserer Botschaft vom 29. Mai und derjenigen vom 2t. Juni 18(17, in Folge welcher die hohe Bundesversammlung mit Beschluss vom 16. Juli die Taxe für ein Telegramm von 20 Worten im Innern der Schweiz auf 50 Centimen festsetzte und mit Beschluss vom 17. Juli der Telegraphenverwaltung einen Kredit zum Ausbau der Telegraphenlinien im Betrage von Fr* 500,000 eröffnete. Dem erstem Beschlüsse nachkommend, erfolgte unterm 6. November eine fernere Botschaft an die Bundesversammlung über die interne telegraphische Korrespondenz, und durch das Bundesgesetz vom 18. Dezember wurde dann dieser Gegenstand endgiltig erledigt.
Dieses Gesetz hat insbesondere eine Bestimmung, die wir schon unterm 27. Februar 1867 aufgenommen hatten, bestätigt, nämlich die obligatorische Frankatur der Telegramme vermittelst Telegraphenmarken. Wie wir schon in unserer 'Botschaft
| vom 6 November hervorgehoben, hat diese | Bestimmung einen doppelten Zweck. Für’s Erste bietet sie allen denen eine Bequemlichkeit, welche öfters in den Fall kommen, den Telegraphen zu benutzen, und ferner denen, welche nicht in eigener Person ihre Depeschen auf einem Bureau aufgeben, sondern hiezu die Postbeförderung oder einen Boten benutzen. Durch diese neue Vorkehr kann der Absender die Depesche in geschlossenem Briefcouvert an das Aufgabebureau gelangen lassen. Für’s Zweite hat die Verwendung der Telegraphenmarken den Zweck, die Manipulationen der Angestellten bei Annahme und Spedition einer Depesche zu vereinfachen durch Aufhebung der bezüglichen Einschreibung und Rechnungsstellung, wie solches bisher stattgefunden hatte, und Ersetzung durch ein summarisches Register. Der Verkauf der Marken bildet die Einnahme und zugleich eine leichte und sichere Art der Kontrole, welche beinahe keine Schreibereien veranlasst.
Dem Geschäftsbericht des Jahres 1868 "wird es Vorbehalten sein, sich über den Erfolg dieses Gesetzes, welches mit 1. Januar 1868 in Wirksamkeit trat, auszusprechen.
Die Vermehrung der Bureaux, die wir als unumgänglichnothwendig erachten, wenn den Anforderungen des Landes und dem Bestreben, die Benutzung des Telegraphen auf den höchsten Grad der Vollkommenheit zu bringen, genügt werden soll, musste einestheils aus der Erniedrigung der Taxen entspringen, sowie aus dem grossem Interesse, das nunmehr jede Ortschaft hat, ein eigenes Telegraphenbii- reau zu besitzen; doch glaubten wir andererseits diese Vermehrung noch steigern zu sollen, indem w r ir durch Beschluss vom 1. März 1867 das Minimum der auf | 10 Jahre zu leistenden Unterhaltungsko- ! sten der Gemeinden um die Hälfte redu-