Heft 
2 (1898) Heft 9
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d) im Transit durch Preussen:

1. aus den Vereinsstaaten nach

andern Vereinsstaaten 31.120

2. aus Vereinsstaaten nach

Nicht-Vereinsstaaten 51.710

3 aus Nicht-Vereinsstaaten

nach Veteinsstaaten 67.530

4. ausNicht-Vereinsstaaten nach

andern Nicht-Vereinsstaaten 322.640

zusammen 473.000

Die Ge sammtzahl der Telegraphen- Stationen belief sich am Schlüsse des Jah­res 1867 auf 830, darunter 627 mit der Tost combinirte Stationen.

Das Betriebs-Personal der Telegra­phen-Verwaltung, ausschliesslich der Be­amten der combinirten Stationen, bestand aus 1559 Beamten und 435 Dienern.

Die G esammlliingc der Leitungen be­trug

2965,41 geographische Meilen Linien und 9762,64 Leitungs­drähte. _

Rundschau.

Inland.

(Schluss der internationalen Wiener Telegraphen-Conferenz. ) Die internationale Wiener Telegraphen-Conferenz ist, nachdem sie ihre Verhandlungen am 12. Juni d. J. begonnen und in 20 Sitzungen zu Ende ge­führt hat, am 21. Juli d. J. geschlossen wor­den. Als Resultat der Conferenz liegt der re- vidirte internationale Telegraphen- Vertrag d d o, Wien den 21. Juli 1868 nebst Tariftabellenund Dienst- Reglement vor.

Wir werden den Wortlaut dieses Dokumentes mit den nötigenErläuterungenalsBeilage zumTelegramm veröffentlichen. Gleichzeitig mit dem internationalen Vertrage wurden von der österreichischenRegierungfolgendeSpecial-Ueber- einkommen abgeschlossen:

1. einUebereinkommen mit Frankreich, der Schweiz und der Türkei wegen Herstellung einer

direkten Telegraphenlinie zwischen England und Indien, welche von Bregenz nach Wien, und von Wien einerseits über Pest nach Semlin, anderer­seits über Graz Agram nach Alt-Gradisca füh­ren soll;

2. ein Uebereinkommen mit der Schweiz, wodurch der Tarif zwischen Tirol und Vorarlberg und der Schweiz auf 40 kr. Oe. W. und zwischen den im Reichsrathe vertretenen Ländern Oester- reichs und der Schweiz auf 1 fl. 20 kr. für die einfache Depesche herabgesetzt wird ;

3. ein Uebereinkommen mit Italien, durch welches die Telegraphirungsgebühren, wie folgt, ermässiget werden:

A. Von Tirol und Vorarlberg, Illirien und den an der Meeresküste gelegenen Stationen Un- garns und der Militärgrenze

a) nach Lombardo-Venetien auf . . 80 kr.

b) nach dem übrigen Italien auf . 1 fl. 20 ,,

B. Von den im Reichsrathe vertretenen Län­dern Oesterreichs

a) nach Lombardo-Venetien auf . 1 fl 20 kr.

b) nach dem übrigen Italien auf . 1 60 ,,

4. ein Uebereinkommen mit Russland über die Errichtung combinirter, d. i. mit österreichi­schen und russischen Beamten besetzten Gränz- control-Stationen, nebst dazu gehöriger Instruction

5. ein Uebereinkommen mit Russland zur Austragung der älteren Abrechnungsdifferenzen ;

6. ein Uebereinkommen mit Frankreich und der Schweiz wegen Ermässigung des Tarifes zwischen England und Oesterreich-Ungarn u. zw. auf 2 fl. 80 kr. für Depeschen nach London, und auf 3 fl. 20 kr. für Depeschen nach den übrigen Stationen Grossbritanniens und Irlands :

7. ein Uebereinkommen mit allen Contra- henten des internationalen Vertrages (Frankreich und Griechenland ausgenommen) , wornach die postalische Weiterbeförderung der Depeschen für den Aufgeber und Adressaten gebührenfrei statt­zufinden hat.

(Umgestaltung des deutsch-österr. Te- legraphen-Vereins). Unmittelbar nach der. in- ernationalen Conferenz wurde in Wien eine Ver- eins-Vorconferenz abgehalten, wobei die Grundlage