Heft 
3 (1870) Heft 1
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sten und ohne irgend eine specielle Yer- gütung die Zustellung der Telegramme zu besorgen.

Wie wir schon oben erwähnt haben, datirt diese Verwendung der Frauen vom Jahre 1863.Seither wurden ihnen beiläufig 200 Stationen anvertraut und ihre Dienst­leistung hat hisher zufriedenstellende Re­sultate geliefert. Die französische Verwal­tung schätzt die jährliche Ersparniss, wel­che diese Massregel hervorruft, auf 10Q0 Franken (400 fl.) für Eine Station.

Wir haben nun noch von jenen Ver­waltungen zu sprechen, welche von der Frauenarbeit einen ausgedehnteren Ge­brauch machen, und die Frauen zur Theil- nahme an der Arbeit bei Stationen jecjer Gattung berufen haben.

Diese Verwaltungen sind jene Däne­marks, Norwegens, Schwedens, des Gross­herzogthums Baden und der Schweiz.

Wir werden in einem weiteren Arti­kel über die Art und Weise berichten, wie der Dienst bei diesen Verwaltungen rpit Rücksicht auf die Verwendung dpr Frauen eingerichtet ist.

(Fortsetzung folgt.)

Die Wiener Privat-Telegraphen- Anstalt.

Von befreundeter Hand erhalten wir über die Gründung, Errichtung und den Betrieb der Wiener Privat-Telegraphen- Anstalt den nachstehenden detaillirten Be­richt, den wir am Schlüsse durch uösQI'C eigenen Ansichten über dieses einzig in seiner Art dastehende Unternehmer} er­läutern werden :

Am 3. April 1869 wurde von der k. k. Regierung depi Hof- und Gerichfs- AdvocatenDr. Anton Willner, dem Reichs- j raths-Abgeordneten Dr. Ferdinand Stamm, | dem Direktor der Wiener Handelsbank

Edlen v. Lindheim, dem Banquier Mich. Grün bäum und dem Telegraphen-Amts­verwalter Adalbert Kästner eine Conces- sion zu dem Zwecke ertheilt, die Stadt Wien und ihre Vorstädte, dann solche in einer Entfernung von fünf geographisphep Meilen von den Linien Wiens situirten Orte und Etablissements, in welchen keine

k. k. Staats-Telegraphenämter bestehen, unter sich mit Lokal-Telegraphenleitungen zu verbinden, an den betreffenden Punkten Telegraphenstationen zu errichten, den Be­trieb derselben auf ihre Rechnung, Gefahr und Kosten bis zum Erlöschen der Cqnce§- sion, d.i. auf die Dauer von 30 Jahre zu be­sorgen, Aufträge aller Art im telegraphi­schen Wege anzunehmen und zu bestellen, mittelstStaats- und Bahntelegraphen in Wien einlangendeTelegramme gegen tarif- massige Vergütung den Adressaten zpzu- stellen und beziehungsweise die bei ihren Privatstationen aufgegebenen Depespfien zur Weitertelegraphirung dem Staats- Centralamte in Wien zuzuführen.

Den Concessipnären wurde das Recht eingeräumt, eine Aktiengesellschaft zu bilden und zur Aufbringung der Geld­mittel auf Ueberbringer lautende Afifien auszugeben, welche nach 30°/ 0 Einzahlung auf den Österreichischen Börsen gebandelt und ämtlich notirt werden dürfen.

Das Geschäfts-Capital wurde auf

l, 000.000 Guldep ö. W. festgesetzt, welche Summe durch Aktien zuin Nenp- werthe von 200 fl. per Stück aufgebracht werden soll.

Hierauf sind bisher 300.000 fl. ö. W., und zwar so eingezahlt werden, dass vqn den hinausgegebenen 3000 Aktien 60 fl. oder 30°/ 0 eingefordert wurden.

Nachdem von Seite des k. k. Han­delsministeriums der Plan über die her­zustellenden Telegraphenleitungen und die zu errichtenden Telegraphenstationen ge­nehmiget, und von Seite der politischen und