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Das Quartiergeld der als Telegraphenamtsleiter fungirenden Telegraphisten, wenn denselben keine Naturalwohnung zugewiesen werden kann, wird auf 100 fl. Oe. W. festgesetzt.
8. Zur Heranbildung von Arbeitskräften werden Eleven in die Telegraphenanstalt aufgenommen, welche jedoch nicht als Beamte angestellt werden, sondern jederzeit entlassen werden können. Diese Eleven werden mit einem Adjutum jährlicher 300 fl. betheilt und erst nach erprobter Verwendbarkeit in Erledigungsfällen zu Telegraphisten der letzten Classe ernannt. Die Zahl derselben wird auf 50 festgesetzt. Die Eleven* sind nicht sofort aufzunehmen, sondern haben allmählig an die Stelle einer gleichen Anzahl von Beamten zu treten, so dass sich der Gesammtstatus der Obertelegraphisten und Telegraphisten jeweilig um dieselbe Anzahl von Beamten zu vermindern hat, als Eleven in die Anstalt aufgenommen werden.
8. Der Tantiemen-Bezug wird aufgehoben, und zwar hat die Einstellung desselben bezüglich der Telegraphen-Stationsverwalter zugleich mit der Anweisung des erhöhten Gehaltes, bezüglich der übrigen Beamten aber erst dann stattzufinden, wenn dieselben später in eine der neu systemisirten höheren Gehaltsklassen vorrücken.
9. Die mit der Allerhöchsten Entschliessung vom 11. Dezember 1861 bewilligte Gehaltszulage per 100 fl. Oe. W. ist künftighin nicht den rangältesten, sondern solchen verdienten und bedürftigen Obertelegraphisten I. Classe zu verleihen, welche sich bereits 10 Jahre in dieser Gehaltsklasse befinden, und keine Aussicht auf Erlangung eines höheren Postens haben.
Die Zahl der mit dieser Zulage zu betheilenden Obertelegraphisten wird auf 20 festgesetzt.
10. Die Gehalte der Telegraphenamtsboten werden mit 300, 350 und 400 fl. Oe. W. festgesetzt. Die Amtsboten sind in diese 3 Gehaltsklassen gleichmässig einzutheilen. Die Classe der Aushilfsboten wird somit aufgehoben, jedoch ist der zehnte Theil der gesammten Amts- boten in der letzen Gehaltsklasse nur in zeitlicher Eigenschaft anzustellen. Die Quartiergelder der Telegraphenamtsboten und der Telegraphenleitungsaufseher in Wien und Triest werden mit 80 fl. Oe. W. festgesetzt.*)
Der k. k. Staatstelegraphen-Direktor: Brunner.
*) Die Gehalte der Leitungsaufseher mit 300, 350 und 400 fl. Oe. W. bleiben ungeänderi In der mindesten Gehaltsklasse befindet sich der sechste Theil der Aufseher.
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