Wien, den 2. August 1868.
Kaiserliche Entschliessung
betreffend die Regulirung des Standes und der Bezüge der Telegraphen-Beamten
und Diener.
Seine k. k. Apost. Majestät haben mit Allerhöchster Entschliessung vom 8'. Juli 1868 die von Sr. Excellenz dem k. k. Handelsminister in Betreff der Aenderungen im Stande der Telegraphenbeamten und Regulirung ihrer Bezüge allerunterthänigst gestellten Anträge allergnädigst zu genehmigen geruht.
Diese Aenderungen bestehen in Folgendem:
1. Die Gehalte der Telegraphen-Inspektoren, welche wie bisher, in einem Concretal- Status vereinigt bleiben, werden auf 1600 und 1800 fl. Oe. W., die Quartiergelder derselben in Wien und Triest auf 300 fl. Oe. W. erhöht.
2. Die Telegraphen-Commissäre bilden einen eigenen Concretal-Status unter sich und ihre Gehalte werden auf 1200 und 1400 fl. Oe. W., die Quartiergelder derselben in Wien und Triest auf 250 fl. Oe. W. erhöht.
3. Die Gehalte der Stationsverwalter werden auf 1200 und 1400 fl. Oe. W. erhöht. Den Gehalt von 1400 fl. Oe. W. haben der Centralamts-Verwalter in Wien und die Stations- Verwalter in Triest, Prag und Lemberg zu beziehen ; die übrigen Stations-Verwalter mit Einschluss des Verwalters der Telegraphenstation in der Hofburg in Wien beziehen den Gehalt von 1200 fl,; das Quartiergeld der Verwalter in Wien und Triest beträgt 250 fl., die übrigen Verwalter haben Anspruch auf eine Naturalwohnung und in Ermangelung derselben auf ein Quartiergeld von 150 fl.
4. Die Gehalte der Telegraphen-Controlore werden auf 1100 fl. Oe. W., die Quartiergelder der Controlore i» Wien und Triest auf 200 fl. Oe. W. festgesetzt.
5. Für die Telegraphen-Bezirkscassa in Wien wird eine Cassiersstelle mit dem Gehalte von 1400 fl. und dem Quartiergelde von 250 fl. Oe. W., dann eine Cassa-Controlorsstelle mit dem Gehalte von 1100 fl. und dem Quartiergelde von 200 fl. Oe. W. systemisirt. Dagegen wird die bisher beim Central-Telegraphenamte in Wien systemisirt gewesene Controlorstelle mit dem Gehalte von 1155 fl. und dem Quartiergelde von 252 fl. Oe. W. eingezogen.
6. Die Gehalte der Obertelegraphisten werden von 735 fl. und 840 fl. auf 800 und 900 fl., die Quartiergelder der Obertelegraphisten in Wien und Triest von 126 auf 150 fl., dann die Quartiergelder der als Telegraphenamtsleiter - fungirenden Obertelegraphisten, welche mit keiner Naturalwohnung betheilt sind, von 84 fl. auf 100 fl. Oe. W. erhöht.
Die Gehalte der Telegraphisten werden von 420, 525 und 630 fl. auf 500, 600 und 700 fl. erhöht, die Quartiergelder der in Wien und Triest stationirten Telegraphisten von 126 auf 120 fl. herabgesetzt.