Hr. 4.

Wien, den 1. Mai 1870.

111. Jahrgang.

DAS T

ORGAN FÜR TELEGRAPRENWESEN.

Herausgeber: L. J. Wolschitz. Verantwortlicher Bedacteur: JosefBayer.

Redaction:

Margarethenstrasse Nr, 7.

All# Zuschriften sind portofrei an die Re­daction zu richten.

Unfrankirte Briefe werden nicht angenom­men und Manuscripte nicht zurückgestellt. Inserate werden mit 10 kr. österr. W, für die zweispaltige Petitzeile berechnet.

DasTelegramm

erscheint

am 1., 11. und 21. eines jeden Monates.

Abonnements:

für Wien: vierteljährig 1 fl., halbjährig 2 fl., ganzjährig 4 fl. österr. W,;

für die Provinz: vierteljährig 1 fl. 10 kr. halbjährig 2 fl. 40 kr ganzjährig 4 fl. 60 kr,

Abonnements werden angenommen bei der Expedition, Margarethenstrasse Nr. 7.

--

Nachdem die regelmässige Ausgabe der ZeitschriftDas Telegramm a nunmehr sichergestellt ist, so bitten wir unsere Herren Leser, ihr Abonnement recht bald erneuern zu wollen, um die Stärke der Auflage bestimmen und die einlaufenden Bestellungen complet und prompt effektuiren zu können.

Der Pränumerationspreis fürDas Telegramm, welches 8 bis 16 Seiten stark am 1., 11. und 21. eines jeden Monates erscheint, beträgt:

Für Wien :

Für Auswärts :

Ganzjährig

Halbjährig

Vierteljährig

4 fl. kr. ^ » »

Ganzjährig . Halbjährig , Vierteljährig

. 4 fl. 60 kr. 2 » 40

i » 20

Inhalt.

Text: Ueber die Verwendung der Frauen für den Telegraphendienst. (Fortsetzung.) Ueber die Nothwendigkeit der Anlage unterirdischer Telegraphen - Leitungen überhaupt und in Wien insbesondere. (Fortsetzung.) Ueber das Verhalten einiger galvanischer Batterien. (Fort­setzung.) Die Tantième der Telegra- phenbeamten. Bundschau. Stationser­öffnungen. Vom Büchertische. Brief­kasten der Bedaktion. Inserate.

Deber die Verwendung der Frauen für den Telegraphendienst.

(Fortsetzung.) *

In Sch weden wurden die Frauen zu den öffentlichen Bedienstungen auf die Initiative der Generalstaaten hin zugelas­

sen. Im Jahre 1863 ermächtigte eine kö­nigliche Verordnung die Telegraphenver­waltung die Bedingungen dieser Zulas­sung festzusetzen.

Diese Bedingungen sind folgende:

Die Bewerberinen müssen ledig und nicht mehr als 25 Jahre alt sein, es sei denn, dass von der Verwaltung eine Aus­nahme zugestanden würde.

Zur Unterstützung ihres Gesuches, welches an einen der beiden Generalin­spektoren der Telegraphenlinien zu richten ist, müssen sie vorlegen;

a) ein Zeugniss des Pfarrers des Spren­gel«, dem sie angehören, welches ihr Al­ter und ihren ordentlichen Lebenswandel bestätigt,