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ganz von der Liberalität der Gemeinde abhängt.

Frauen sind überdies hin und wieder als Stellvertreterinen der Leiter von Bu- reaux zweiten Ranges oder als Hilfsarbei­terinen in den bedeutendem Stationen angestellt, aber nie bei Stationen ersten Ranges, die Tag- und Nachtdienst haben.

Wenn es sich um die Besetzung eines Amtes handelt, dessen Arbei + eine ganz beschränkte ist, so wählt die schwedische Verwaltung mit Vorliebe eine Frau, nicht nur aus ökonomischen Rücksichten, son­dern auch aus dem Grunde, weil die Frauen im Allgemeinen besser als Män­ner die Mittel zu finden wissen, sich wäh­rend der Mussezeit, welche die Bewegung der Korrespondenz in diesen kleinen Sta­tionen häufig einräumt, nützlich zu be­schäftigen.

Im Allgemeinen hat die schwedische Verwaltung nur Grund, mit der Art und Weise, in welcher die von ihr angestellten Frauen den Dienst versehen, zufrieden zu sein.

Ebenso wie in Norwegen gilt die Verheirathung der Frau als eine Verzicht­leistung auf ihr Amt.

In der badischen Verwaltung fand die Zulassung der Frauen beiläufig um dieselbe Zeit statt, wie in der Schweiz, aber die Zahl der Angestellten dieser Art ist dort relativ viel beträchtlicher.

Im Jahre 1864 begann die badische Verwaltung die Frauen zuzulassen.

Vor der Aufnahme muss die Telegra­phen - Aspirantin eine Vorprüfung über ihre Kenntnisse in der deutschen und französischen Sprache, in der Geographie und im Rechnen ablegen.

Wenn sie diese besteht, so wird sie aufgenommen unter der Bedingung des Erlages einer Kaution von 300 fl. südd. (beiläufig 645 Fes.)

Nach einer Vorbereitungszeit in einer Station, welche 2 bis 3 Monate dauert, hat sie durch eine zweite Prüfung über alle Theile des Telegraphendienstes ihre Fä­higkeit, für sich allein die Führung eines Amtes sicherzustellen, zu beweisen.

W enn sie diese Prüfung zur Zufrie­denheit abgelegt hat. so erhält sie für ihre Arbeit einen Jahresgehalt, welcher zwi­schen 350 bis 400 fl, (750 bis 860 Fcs.) beträgt. Sie erhält ausserdem für jede ge­gebene, empfangene oder zurücktelegra- phirte Depesche und zwar wenigstens gegenwärtig ohne Rücksicht auf die Na­tur der Depesche, eine Provision von i/ 2 Kreuzer (etwas weniger als 2 cent.) Dies macht in den grossen Stationen einen jährlichen Bezug von beiläufig 100 fl. (213 Fcs.) für Einen Beamten aus.

Es wurde übrigens noch nicht ent­schieden, ob Frauen im Falle, als sie aus dem Amte wegen Alter oder Gebrechen scheiden müssten, Anspruch auf den Ge­nuss einer Pension haben oder nicht. Die Einrichtung ist noch zu jung, als dass Gelegenheit gewesen wäre, diese Frage zu lösen.

Das Telegraphennetz des Grossher­zogthums Baden begreift gegenwärtig 234 Stationen.

In der grossen Mehrzahl dieser Sta­tionen ist der Dienst dem Leiter des Post­amtes oder der Bahnstation anvertraut, welcher sich durch Hilfsarbeiter, die ihm für seinen Hauptdienst zugewiesen sind, oder durch Mitglieder seiner Familie un­terstützen lässt. In den 25 grössten Sta­tionen allein wird der Dienst von einem besonderen Personale versehen, welches sich ausschliesslich dem Telegraphen- dienste widmet.

In 14 von diesen wurden Frauen aufgenommen.

Das männliche Personale der aus- j schliesslichen Telegraphisten besteht aus