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Anton Strauß 1823; dann jener über die Anstalten für Blinde in Wien, von dem k. k. Rathe und Instituts-Direktor, Herrn Johann Wilhelm Klein, Wien, gedruckt bei A. Strauß sel. Witwe 1841.

Bestimmung des Institutes.

Seine Majestät Kaiser Joseph II. beschloß im Jahre 1786, die Nothwendigkeit einer solchen Lehr- und Bildungsanstalt erkennend, in Wien ein Pensionat für Mädchen zu dem Ende zu errichten, um sie zur Erziehung für das weibliche Geschlecht aus den vermög- licheren Ständen zu bilden. Den ursprünglichen Grundbestim- mungen zufolge sollten die Zöglinge, deren Alter zur Aufnahme anfäng­lich mit 12 Jahren bestimmt, später aber auf 7 8 Jahre herabgesetzt wurde, im Institute für ihre gedachte Bestimmung gleichfalls eine Erziehung vermöglicherer Stände erhalten; insbesondere sollten aber auch die älteren Zöglinge in dem Pensionate die Gele­genheit finden, sich im Lehr- und Erziehungsgeschäfte bei den kleineren praktisch zu üben. Diese Allerhöchste Absicht wurde später noch dahin näher ausgedrückt, daß nur Kinder mit guten Talenten und Anlagen, die schon den ersten Unterricht erhalten haben, Allerhöchstsei- ner Majestät selbst vorzuschlagen seien, damit sie in dem Pensionate die nöthige Bildung zu Gouvernanten oder Lehrerinnen erhalten.

So trat dieses Pensionat im Jahre 1786 in das Leben und zwar in einer abgesonderten Abtheilung des Klosters der Ursulinerinnen in der Stadt, welche dem Pensionate gegen Entrichtung eines Zinses überlassen wurde. Anfangs war es für 24 Zöglinge, großentheils Waisen mit Stif­tungen aus dem aufgelösten »Johannes-Spitale" bestimmt, die so­nach unentgeldlich aufgenommen wurden; es wurde jedoch auch die Auf­nahme von zahlenden Zöglingen bewilliget. Nach dem damaligen Lehrplane wurde der Elementar-Unterricht gegeben, und vorzüglich die französische