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Anton Strauß 1823; dann jener über die Anstalten für Blinde inWien, von dem k. k. Rathe und Instituts-Direktor, Herrn JohannWilhelm Klein, Wien, gedruckt bei A. Strauß sel. Witwe 1841.
Bestimmung des Institutes.
Seine Majestät Kaiser Joseph II. beschloß im Jahre 1786,die Nothwendigkeit einer solchen Lehr- und Bildungsanstalt erkennend, inWien ein Pensionat für Mädchen zu dem Ende zu errichten, um sie zurErziehung für das weibliche Geschlecht aus den vermög-licheren Ständen zu bilden. Den ursprünglichen Grundbestim-mungen zufolge sollten die Zöglinge, deren Alter zur Aufnahme anfäng-lich mit 12 Jahren bestimmt, später aber auf 7 — 8 Jahre herabgesetztwurde, im Institute für ihre gedachte Bestimmung gleichfalls eineErziehung vermöglicherer Stände erhalten; insbesonderesollten aber auch die älteren Zöglinge in dem Pensionate die Gele-genheit finden, sich im Lehr- und Erziehungsgeschäfte bei denkleineren praktisch zu üben. Diese Allerhöchste Absicht wurde späternoch dahin näher ausgedrückt, daß nur Kinder mit guten Talenten undAnlagen, die schon den ersten Unterricht erhalten haben, Allerhöchstsei-ner Majestät selbst vorzuschlagen seien, damit sie in dem Pensionate dienöthige Bildung zu Gouvernanten oder Lehrerinnen erhalten.
So trat dieses Pensionat im Jahre 1786 in das Leben und zwar ineiner abgesonderten Abtheilung des Klosters der Ursulinerinnen in derStadt, welche dem Pensionate gegen Entrichtung eines Zinses überlassenwurde. Anfangs war es für 24 Zöglinge, großentheils Waisen mit Stif-tungen aus dem aufgelösten »Johannes-Spitale" bestimmt, die so-nach unentgeldlich aufgenommen wurden; es wurde jedoch auch die Auf-nahme von zahlenden Zöglingen bewilliget. Nach dem damaligen Lehrplanewurde der Elementar-Unterricht gegeben, und vorzüglich die französische