3
Sprache gelehrt; auch fanden die Zöglinge schon damals Gelegenheit, Unterricht im Singen und im Clavierspielen zu erhalten.
Die Leitung des Institutes wurde der Witwe FrauTheresel.uLse, gebornen Otisxlin, und die Stelle einer Unter-Vorsteherinn der Officiers - Witwe von Linde anvertraut. Der Unterhalt eines Zöglings verursachte damals einen Kostenaufwand von 300 st. C. M-, wovon 120 fl. den Frauen Ursulinerinnen für die Verkostung eines Mädchens gegeben wurden.
Im Verlaufe der Zeit, namentlich in den Jahren 1803 und 1828, traten nach und nach aber mehrere, nothwendig gewordene, wesentlichere Abänderungen in den Bedingungen zur Aufnahme in das Institut, in dem Lehrplane, in den Hausregeln, in der Bedeckung des Kostenaufwandes, in der Leitung des Institutes, ein; der neuerlich angeordnete, und dermal bestehende Lehrplan, sowie die dermalige Einrichtung des Pensionats, beruht aber auf der, im Jahre 1844 erflofse- nen Allerhöchsten Entschließung Seiner Majestät des gegenwärtig regierenden Kaisers Ferdinand I.
Jedes, in das Institut aufgenommene Mädchen soll nach den der- maligen Grundzügen die Bestimmung erhalten, eine gebildete Lehrerinn und Führerinn von Zöglingen, die meistens den bevorzugten, nicht selten den höchsten Ständen der Gesellschaft angehören, zu werden. Das Alter zur Aufnahme in das Institut wurde von dem achten bis zum erreichten zehnten Lebensjahre festgesetzt, und die Bildung dauert zehn Jahre in fünf Classen, zu zwei Jahrgängen jede.
In das Institut sollen, insoferne es sich um Aerarial-Freiplätze handelt, nur Kinder von Civil-Parteien, und wie die Allerhöchste Entschließung vom Jahre 1803 bestimmt anordnet, von, im unmittelbaren Staatsdienste stehenden, oder gestandenen Vatern vorgeschlagen werden, wobei auf die Dienstjahre, die Anzahl der Kinder, auf die Mittellosigkeit, eben so auf Unglücksfälle Rücksicht zu nehmen ist. Mit einer Allerhöchsten Entschließung vom Jahre 1829 wurde aber noch ins-
1 *