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ftitutsgarten vollkommen dazu, daß die Zöglinge sich in selbem ergehen, oder mit angemessenen Spielen unterhalten können; die schattigen Theile werden auch dazu benutzt, daß die Mädchen sich dort im Sommer selbst mit ihren Ar­beiten beschäftigen.

Dermalige Hausordnung.

Nachdem die obigen allgemeineren Andeutungen vorangeschickt worden sind, dürfte Jenen, welche sich mit den Einrichtungendes Pensionats noch näher bekannt zu machen wünschen, insbesondere aber Eltern und Verwandten, die einzelnen B estimm ungen der einstweilen, bis hier­über definitive hohe Weisungen herablangen, dermal in Ausführung stehen­den, sogenannten Hausordnung, gewiß von mehrerer» Interesse und nicht unerwünscht sein; daher sie hier gleich weiter unten in einem ge­nügenden Auszuge folgen.

Außer dieser Hausordnung bestehen aber auch noch besonde re Instruktionen, die als Specialitäten nicht hierher gehören. Es sind dieses die Jnstructionen für die Ober-Vorsteherinn; für die Unter-Vorsteherinnen; für dieWäsch- undNähmeisterinn und die Beschließerinn; dann eben so auch für die Stuben- und Extramädchen; für die Krankenwärterinn; für die Köchinn und die Küchen mägd e; für den Portier und für die Hausknechte; welche Jnstructionen genau beobachtet werden, wodurch ein gemein­schaftliches Zusammenwirken aller Einzelnen, zum Ge­deihen des Ganzen, erzielt wird.

Insbesondere hat dann das, der Frau Ober-Vorsteherinn zur Beso r- gung der Schreibgeschäfte mit einer jährlichen Remuneration von 300 Gulden C. M. beigegebene Individuum auch eine eigene Instruktion, woraus sich ergibt, daß selbes keinen selbstständigen Wirkungs-. kreis hat, sondern in allem und jedem nur nach der Weisung und unter