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ftitutsgarten vollkommen dazu, daß die Zöglinge sich in selbem ergehen, odermit angemessenen Spielen unterhalten können; die schattigen Theile werdenauch dazu benutzt, daß die Mädchen sich dort im Sommer selbst mit ihren Ar-beiten beschäftigen.
Dermalige Hausordnung.
Nachdem die obigen allgemeineren Andeutungen vorangeschicktworden sind, dürfte Jenen, welche sich mit den Einrichtungendes Pensionatsnoch näher bekannt zu machen wünschen, insbesondere aber Eltern undVerwandten, die einzelnen B estimm ungen der einstweilen, bis hier-über definitive hohe Weisungen herablangen, dermal in Ausführung stehen-den, sogenannten Hausordnung, gewiß von mehrerer» Interesse undnicht unerwünscht sein; daher sie hier gleich weiter unten in einem ge-nügenden Auszuge folgen.
Außer dieser Hausordnung bestehen aber auch noch besonde reInstruktionen, die als Specialitäten nicht hierher gehören. Es sinddieses die Jnstructionen für die Ober-Vorsteherinn; für dieUnter-Vorsteherinnen; für dieWäsch- undNähmeisterinnund die Beschließerinn; dann eben so auch für die Stuben- undExtramädchen; für die Krankenwärterinn; für die Köchinnund die Küchen mägd e; für den Portier und für die Hausknechte;welche Jnstructionen genau beobachtet werden, wodurch ein gemein-schaftliches Zusammenwirken aller Einzelnen, zum Ge-deihen des Ganzen, erzielt wird.
Insbesondere hat dann das, der Frau Ober-Vorsteherinn zur Beso r-gung der Schreibgeschäfte mit einer jährlichen Remuneration von300 Gulden C. M. beigegebene Individuum auch eine eigene Instruktion,woraus sich ergibt, daß selbes keinen selbstständigen Wirkungs-.kreis hat, sondern in allem und jedem nur nach der Weisung und unter