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der Verantwortung der Frau Ober-Vorsteherinn handelt, und daß er von dieser seiner nur zeitlichen Verwendung, nach Befund der Landesstelle, enthoben werden könne. Dieser Beamte hat alle ihm von der Frau Ober- Vorsteherinn zugewiesenen Schreib- und sonstigen Kanzleigescha'ste zu ver­richten, sonach alle Einnahmen und Ausgaben, alle Conten, Monatsrech- rechnungen über Küchenauslagen und dgl. zu liquidiren, die Casse-Iournale über Verpflegskosten, Nebenauslagen, Depositen- und Zinsgelder, die Materialrechnung, die Inventarien, die Normalienbücher, die Geschäfts protocolle mit Index, die Arbeits- und Contobücher, die Zahlungs-Vor- Merkbücher und die Personal-Standesbücher zuführen, und die Concepts­arbeiten, das Mundiren und Registriren derselben zu besorgen.

Auszug der provisorischen Hausordnung.

Durch den Eintritt in das Mädchen-Pensionat soll jedes Mädchen die Bestimmung erhalten, eine gebildete Lehrerinn und Führerinn von Zöglin­gen abzugeben, die meistens den bevorzugten der Gesellschaft angehören.

Um diesen Zweck zu erreichen, wird im Pensionate für die Bildung des Verstandes und der nöthigen Fertigkeiten, eben so auch für die Aus­bildung des Herzens und Gemüthes gesorgt; zu welchem letzteren Ende insbesondere auch wöchentlich Erhörten abgehalten werden.

Da ein Mädchen, das einst Andere zu erziehen bestimmt ist, nicht früh genug an Ordnung gewöhnt werden kann; so muß auch Ordnung die Seele des Pensionats sein. Behufs der Erzielung dieser Ordnung bestehen nun Vorschriften, die genau beobachtet werden müssen, und selbe beziehen sich auf die Mittel, welche die Bildung des Herzens bezie- len; auf die Ordnung, welche im Hause zu beobachten ist; auf das Benehmen der Zöglinge außer dem Pensionate;