52

Verschiedenheit der Lehrgegenstände, dieselbe; nur tritt ein Unterschied dann ein, je nachdem die Tage, Feier- oder Werktage sind.

I.

Tagesordnung im Sommer.

An Unterrichtstagen.

An diesen Tagen wird um 5 Uhr aufgestanden, um V»6 findet das gemeinschaftliche Morgengebet in der Kamerade Statt; hierauf Vorberei­tung zur Schule; um */^8 die heilige Messe, dann das Frühstück. Von 8 bis 10 Uhr ist allgemeiner Unterricht nach der unten folgenden Studien- ordnung; von 10 bis II Uhr Erholung, dann von ii bis 1 Uhr Nahen und andere weibliche Handarbeiten, mit Uebung der französischen Conver- sation; jedoch unterbrochen durch den Musikunterricht, nach einer besonderen Exercitien-Ordnung. Um i Uhr ist das Mittagsmahl, dann Bewe­gung im Garten mit verschiedenen Spielen. Bei ungünstiger Witterung geschieht diese Erholung in den einzelnen Kameraden bis Uhr, dann Vorbereitung zur Schule. Von 3 bis 5 Uhr Unterricht. Um 5 Uhr Erho­lung im Garten, bei größerer Hitze um 6 oder 7 Uhr, und die Beschäfti­gungen dieser Stunden werden vorher vorgenommen. Von 6 bis 8 Uhr allgemeines Studium, Abfassung schriftlicher Ausarbeitungen, Vorberei­tung auf den folgenden Tag, beliebige Beschäftigung, nach Befund der Unter-Vorsteherinn. Um 8 Uhr Nachtmahl, dann Nachtgebet in den einzel­nen Kameraden, um 9 Uhr Nachtruhe. An den Samstagen, dann an den Vortagen der Feiertage versammeln sich die Zöglinge Abends um 7 Uhr in der Hauscapelle zum Abendsegen.

v. An Feier- und Recreationstagen.

Von 5 bis ^48 Uhr, wie an Werktagen, dann Frühstück; um 1/28 Uhr Exhorte, dann Segenmesse; nach derselben Bewegung im Garten, abwechselnd mit Lectüre, weiblichen Arbeiten und dgl. Von 10 bis 12 Uhr Privatstudium, dann Erholung; um V 2 I Mittagmahl, dann frei; um 2 Uhr Segen, nach demselben Erholung bis 3 Uhr; von 3 bis 5 Uhr