57

Ci. Tagesordnung.

Um

Uhr

An den Unterrichtstagen.

An Sonn- und Feiertagen.

5

Aufstehen, dann Morgengebet.

Aufstehen, dann Morgengebet.

6

Vorbereitung zur Schule.

V»8

Messe, dann Frühmahl.

Frühmesse, dann Erhörte und Segen­messe.

8

Unterricht.

9

Erholung.

1V

Erholung.

Privatstudium

11

Nähen und andere Handarbeiten.

12

Erholung.

1

Mittagmahl, dann frei.

v-1

Uhr

Mittagmahl, dann frei.

Vorbereitung zur Schule.

2 Uhr

Segen, dann frei.

r

Unterricht.

Privatstudium.

4

5

Erholung.

6

Privatstudium.

7

Privatstudium, im Sommer aber Erholung.

8

Nachtmahl, dann Abendgebet.

9

Allgemeine Nachtruhe.

Anmerkung. Die vorstehende Tagsordnung gilt als Regel; temporär nothwendig werdende Modifikationen verfügt von Fall zu Fall die Ober-Vorste­herinn; andauernde Aenderungen erheischen im Wege der Schulen-Oberauf- sicht, die Genehmigung der Landesftelle; an den, zum Einlasse der Eltern und Verwandten bestimmten Sonntagen bleibt hiezu der Nach­mittag, im Winter von drei bis sechs Uhr, im Sommer von fünf bis acht Uhr bestimmt; für die Ferienzeit theilt die Ober-Vorsteherinn die Stunden ein.