57
Ci. Tagesordnung.
Um
Uhr
An den Unterrichtstagen.
An Sonn- und Feiertagen.
5
Aufstehen, dann Morgengebet.
Aufstehen, dann Morgengebet.
6
Vorbereitung zur Schule.
V»8
Messe, dann Frühmahl.
Frühmesse, dann Erhörte und Segenmesse.
8
Unterricht.
9
Erholung.
1V
Erholung.
Privatstudium
11
Nähen und andere Handarbeiten.
12
Erholung.
1
Mittagmahl, dann frei.
v-1
Uhr
Mittagmahl, dann frei.
Vorbereitung zur Schule.
2 Uhr
Segen, dann frei.
r
Unterricht.
Privatstudium.
4
5
Erholung.
6
Privatstudium.
7
Privatstudium, im Sommer aber Erholung.
8
Nachtmahl, dann Abendgebet.
9
Allgemeine Nachtruhe.
Anmerkung. Die vorstehende Tagsordnung gilt als Regel; temporär nothwendig werdende Modifikationen verfügt von Fall zu Fall die Ober-Vorsteherinn; andauernde Aenderungen erheischen im Wege der Schulen-Oberauf- sicht, die Genehmigung der Landesftelle; an den, zum Einlasse der Eltern und Verwandten bestimmten Sonntagen bleibt hiezu der Nachmittag, im Winter von drei bis sechs Uhr, im Sommer von fünf bis acht Uhr bestimmt; für die Ferienzeit theilt die Ober-Vorsteherinn die Stunden ein.