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Lebensjahre zum Schulbesuch verpflichtet; viele kürzten aber den­selben ab, indem die Bevölkerung theilweise der Meinung huldigte, daß vier Jahre zur Erwerbung des vorgeschriebenen Bildungsmaßes ausreichend seien. Die städtischen Volksschulen (Hauptschulen") hatten nämlich nur vier Classen mit je einjährigem Cursus. Ueberdies standen einer befriedigenden Entwickelung des Elementar­unterrichtes noch andere bedeutende Uebelstände im Wege. Die Schul-Localitäten waren mangelhaft, die Classen überfüllt, die Besoldung der Lehrer war gering, ihre dienstliche Stellung, namentlich zum Schulleiter (Oberlehrer) eine höchst unerfreuliche n. s. w. Man suchte nun diesen Uebeln abzuhelfen. Nebenbei sei erwähnt, daß damals (1861) auch bereits der Antrag gestellt wurde (von: Gemeinderath Bäck), daß das Schulgeld aufzuheben sei, welcher Antrag aber noch nicht durchdrang und erst ein Jahr­zehnt später zur Ausführung kam.

Ein besonderes Interesse wendete man aber einer erhöhten Lehrerbildung zu. Die damals in Oesterreich bestehenden Lehrerbildungsanstalten hatten nur einen zweijährigen Cursus, in welchem die Lehramtsaspiranten in der Regel nach Absolvirung der Unterrealschule eintraten. Der Gemeinderath von Wien meinte nun, daß, wenn man der Schuljugend einen besseren und um­fassenderen Unterricht verschaffen wolle, vor Allem die Lehrer auf eine höhere Bildungsstufe erhoben werden müßten. Ueber den Weg zu diesem Ziele waren aber die Ansichten verschieden. Ge­meinderath Biehler stellte am 29. April 1862, als eben die Berathungen über eine durchgreifende Schulreform im Gange waren, den Antrag auf Errichtung eines städtischen Schullehrerseminars. Dieser Antrag wurde zwar der Schulsection zur Vorberathung überwiesen, welche ihn jedoch ein halbes Jahr liegen ließ und dann an die Rechtssection abtrat; da die letztere dem Antrage nicht beistimmte, so blieb derselbe ohne praktischen Erfolg.

Vorerst versuchte der Gemeinderath auf eine andere Weise die Bildung der Wiener Volksschullehrer über das gewöhnliche