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Lebensjahre zum Schulbesuch verpflichtet; viele kürzten aber den-selben ab, indem die Bevölkerung theilweise der Meinung huldigte,daß vier Jahre zur Erwerbung des vorgeschriebenen Bildungsmaßesausreichend seien. Die städtischen Volksschulen („Hauptschulen")hatten nämlich nur vier Classen mit je einjährigem Cursus.Ueberdies standen einer befriedigenden Entwickelung des Elementar-unterrichtes noch andere bedeutende Uebelstände im Wege. DieSchul-Localitäten waren mangelhaft, die Classen überfüllt, dieBesoldung der Lehrer war gering, ihre dienstliche Stellung,namentlich zum Schulleiter (Oberlehrer) eine höchst unerfreulichen. s. w. Man suchte nun diesen Uebeln abzuhelfen. Nebenbeisei erwähnt, daß damals (1861) auch bereits der Antrag gestelltwurde (von: Gemeinderath Bäck), daß das Schulgeld aufzuhebensei, welcher Antrag aber noch nicht durchdrang und erst ein Jahr-zehnt später zur Ausführung kam.
Ein besonderes Interesse wendete man aber einer erhöhtenLehrerbildung zu. Die damals in Oesterreich bestehendenLehrerbildungsanstalten hatten nur einen zweijährigen Cursus, inwelchem die Lehramtsaspiranten in der Regel nach Absolvirungder Unterrealschule eintraten. Der Gemeinderath von Wien meintenun, daß, wenn man der Schuljugend einen besseren und um-fassenderen Unterricht verschaffen wolle, vor Allem die Lehrerauf eine höhere Bildungsstufe erhoben werden müßten. Ueber denWeg zu diesem Ziele waren aber die Ansichten verschieden. Ge-meinderath Biehler stellte am 29. April 1862, als eben dieBerathungen über eine durchgreifende Schulreform im Gangewaren, den Antrag auf Errichtung eines städtischenSchullehrerseminars. Dieser Antrag wurde zwar derSchulsection zur Vorberathung überwiesen, welche ihn jedoch einhalbes Jahr liegen ließ und dann an die Rechtssection abtrat;da die letztere dem Antrage nicht beistimmte, so blieb derselbeohne praktischen Erfolg.
Vorerst versuchte der Gemeinderath auf eine andere Weisedie Bildung der Wiener Volksschullehrer über das gewöhnliche