Maß zu erhöhen. Unter den Beschlüssen nämlich, welche er am16. Januar 1863 faßte, war auch der, daß künftig nur solcheUnterlehrer in die höheren Gehaltsstufen aufrücken sollten, welchesich die Lehrbefähigung für Unterrealschulen erworbenhätten. Eine Unterstützung der Studien, welche hierdurch denjüngeren Lehrern zur Pflicht gemacht waren, bot sich in jenenLehrcursen dar, welche von 1855—1868 an den in Wien be-stehenden zwei Staats-Realschulen von Lehrkräften derselben ab-gehalten wurden. Diese Curse brachten deutsche Sprache undLiteratur, Mathematik, Naturgeschichte, Geographie u. s. w. indemjenigen Ausmaße zum Vortrage, welches man für künftigeLehrer an Unterrealschulen als erforderlich betrachtete. In derThat haben sich auch manche Wiener Lehrer in jenen Bildungs-cursen und durch das dieselben ergänzende Privatstudium sehrschätzenswerthe Kenntnisse erworben, und es gab auch schon vor1868 in Wien einzelne Lehrer, welche an Strebsamkeit und Wissenden besseren Lehrern Deutschlands gleich kamen. Aber freilich imAllgemeinen konnte der Bildungsstand der Wiener Volks-schnllehrer als ein befriedigender nicht gelten. Jene Curfe anden Realschulen hatten nicht die feste Organisation einer eigent-lichen Unterrichtsanstalt und konnten daher nur eine sporadischeWirksamkeit entfalten; überdies hatten sie sich eine speciell päda-gogische Aufgabe nicht gestellt, indem sie sich mit Logik,Psychologie, Anthropologie, Methodik, Pädagogik u. s. w. garnicht befaßten, auch keine Gelegenheit zu Lehrübungen boten.
Daß nun einzelne Mitglieder des Wiener Gemeinderathesdie Unzulänglichkeit der für den Volksschullehrerstand bestehendenBildungsgelegenheiten erkannten, zeigte schon der oben erwähnteBiehler'sche Antrag. Und am 6. December 1864 beantragteGemeinderath Sueß: „Es sei die Schulsection (des Gemeinde-raths) zu ersuchen, unter Beiziehung anerkennenswexther Fach-männer die Frage in Berathung zu nehmen, ob es nicht zweck-mäßig erscheine, zur weiteren Ausbildung der Volksschul-lehrer und zur Heranbildung von Lehrkräften für die