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director in Leipzig, Dr. Nagel, Realschuldirector in Ulm, Olff, Schulinspector in Worms, Dr. Paldainus, Schuldirector in Frankfurt a. M., Prange, Schulrath in Köslin, Dr. Roth, Gymnasialdirector in Tübingen, Schmid, Gymnasialdirector in Stuttgart, Schnell, Schulvorsteher in Prenzlau, Dr. Stern, Realschuldirector in Frankfurt a. M., Dr. Stockmayer, Seminardirector in Eßlingen, Dr. Stoy, Professor in Jena, vr. Thilo, Seminardirector in Berlin, Dr. Wuttke, Professor in Leipzig, Dr. Ziller, Professor in Leipzig, Zuberbühler, Seminardirector in Mariaberg bei Rorschach. Dieses lange Namensverzeichniß hat hier Platz gefunden, weil es beweist, daß der Wiener Gemeinderath bei Errichtung des Pädagogiums mit großer Besonnenheit und Ueberlegung zu Werke ging, daher auch eine große Anzahl von Schulmännern, welche nicht nur in sehr verschiedenen Stellungen waren, sondern auch sehr verschiedenen Grundanschauungen huldigten, zu Rathe zog. Ueber die Auf­nahme, welche das Project des Wiener Gemeinderathes bei den äußer-österreichischen Schulmännern fand, bemerkte Dr. Kolatschek in der Gemeinderathssitzung vom 21. August 1866, daß dieselben mit großer Bereitwilligkeit dem gestellten Ansuchen entsprochen und mit lebhafter Freude, mit der größten Sympathie, ich möchte fast sagen: mit dankbarer Anerkennung gegen den Gemeinderath, der eine solche Idee gefaßt hat, ihr Gutachten schriftlich in kurzer Zeit abgegeben haben." Es war eben der pädagogischen Welt klar, daß es sich hier um ein höchst bedeutungsvolles und heil­sames Unternehmen handle.

Dasselbe war denn auch bereits so weit gediehen, daß in der Sitzung vom 21. August 1866 der Entwurf des Statuts für das Pädagogium vorgelegt werden konnte. Dieser Ent­wurf enthielt schon in allen Hauptpunkten die nämlichen Bestim­mungen, welche in dem unten folgenden Statute vorkommen. Die Tendenz, welche dem Statute zu Grunde lag, bezeichnete der Referent deutlich, indem er betonte,daß die Anstalt innerhalb der Autonomie der Gemeinde stehen solle." Daher dürfe sie keine